Die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe oder Mindestsicherung wurde im Vorjahr erneut geringer. Die Ausgaben waren aber geringfügig höher als im Jahr 2020.

Foto: Maria von Usslar

Trotz Corona-Pandemie ist die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Mindestsicherung oder Sozialhilfe auch im Vorjahr zurückgegangen. Konkret gab es 2021 um 4,6 Prozent weniger Bezieher als im Jahr 2020. Das zeigen aktuelle Zahlen der Statistik Austria. "Auch in diesem Jahr setzt sich der Trend trotz Pandemie und Teuerung fort", sagte Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) in einer Aussendung. Demnach hätten Unterstützungsleistungen, die ausbezahlt wurden, "die sozialen Folgen der Pandemie gemildert". Rauch zeigte sich zuversichtlich, dass auch die Maßnahmen gegen die Teuerung "ähnlich positiv wirken".

Laut Statistik Austria haben 264.752 Personen im Vorjahr Sozialhilfe oder Mindestsicherung bezogen. Sie lebten in 151.922 Bedarfsgemeinschaften – das sind meist Haushalte oder Wohngemeinschaften. 2020 gab es noch mehr als 277.000 Bezieherinnen und Bezieher, 2017 waren es mehr als 332.000.

Für Sozialhilfe und Mindestsicherung wurden insgesamt 966 Millionen Euro ausgegeben – das entspricht laut Sozialministerium 0,73 Prozent der gesamten österreichischen Sozialausgaben in diesem Zeitraum.

Ausgaben für Sozialhilfe knapp höher als im Vorjahr

Bemerkenswert ist aber, dass die Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr trotz weniger Bezieherinnen und Bezieher knapp höher ausfielen. 2020 entfielen auf Mindestsicherung und Sozialhilfe insgesamt 959 Millionen Euro, im Vorjahr waren es 966 Millionen. Das ist der höchste Wert seit dem Jahr 2017, damals betrugen die Ausgaben 977 Millionen.

Unter den Beziehern waren acht Prozent erwerbstätig und hatten so geringe Löhne, dass sie Mindestsicherung oder Sozialhilfe benötigten. Arbeitslos waren 35 Prozent. 51 Prozent aller Bezieherinnen und Bezieher konnten aufgrund ihres Alters oder ihres Gesundheitszustands nicht am Arbeitsmarkt teilnehmen, weitere fünf Prozent betreuten Kinder oder pflegende Angehörige. Kinder (36 Prozent der Bezieher) waren besonders oft auf die Unterstützung angewiesen.

Laut Rauch sind einige Verbesserungen bei der Sozialhilfe schon heuer in Kraft getreten. So erhielten die Länder mehr Spielraum für die Ausgestaltung ihrer Gesetze. Damit seien Verbesserungen für Bewohnerinnen und Bewohner von Frauenhäusern oder betreuten Wohnformen für Menschen mit Behinderung erreicht worden. Bei erwerbstätigen Bezieherinnen und Beziehern wird das 13. und 14. Monatsgehalt nicht mehr auf die Sozialhilfe angerechnet. Zudem gebe es eine Härtefallklausel bei jenen Personen, die bisher keinen Anspruch auf Sozialhilfe hatten. Laut Rauch sind mit den Änderungen dem Gesetz "die größten Giftzähne" gezogen worden. (David Krutzler, 22.9.2022)