Ein Investor will seinen Anteil am Flughafen Wien aufstocken. Woher er wirklich stammt, wird gerade geprüft.

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Grundsätzlich ist es eine willkommene Angelegenheit, wenn ausländische Unternehmen in Österreich investieren. Investitionen führen zu mehr Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum. Aber unter bestimmten Bedingungen können Auslandsinvestitionen auch Gefahren mit sich bringen. In den vergangenen Jahren schrillten mehrmals die Alarmglocken in der EU. Zum Beispiel im Jahr 2016, als sich chinesische Investoren einen deutschen Industrierobotik-Hersteller einverleibten: Wertvolles Wissen im Hightech-Bereich könnte Richtung Peking abfließen, warnte damals die deutsche Regierung. Sorge gab es auch im Jahr 2014, als ebenfalls Chinesen die Mehrheit am griechischen Hafen Piräus erwarben, einem hochsensiblen Knoten europäischer Verkehrsinfrastruktur.

Aus all diesen Gründen werden seit dem Jahr 2017, angestoßen von der EU, Investitionskontrollgesetze in den Mitgliedsstaaten zunehmend verschärft. In Österreich wurde das Regelwerk zuletzt unter der damaligen Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) novelliert. Kern des Gesetzes: Wenn Investoren von außerhalb der EU in gewissen kritischen Wirtschaftsbereichen Firmenbeteiligungen erwerben wollen, die ein bestimmtes Ausmaß übersteigen, muss die Behörde dies prüfen und bewilligen. In Österreich führt das Wirtschaftsministerium von Martin Kocher (ÖVP) die Genehmigungsverfahren durch.

Ein besonders heikler Fall

Derzeit arbeitet es an einem besonders heiklen Fall. Ein angeblicher australischer Pensionsfonds will seine Beteiligung am Flughafen Wien-Schwechat auf 50 Prozent minus eine Aktie (von derzeit 40 Prozent) aufstocken. Wie "Profil" und der ORF zuerst berichteten, handelt es sich in Wahrheit gar nicht um einen Pensionsfonds, sondern um ein Investmentvehikel auf den karibischen Cayman Islands: quasi einen Geldtopf, in den Gelder von hunderten anonymen Investoren eingezahlt werden. Die EU klassifiziert die Cayman Islands als Risikogebiet für Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Ein klarer Fall für eine Investitionsprüfung also.

Eine solche läuft auch – so viel zumindest ist bekannt. Aber kaum mehr. Denn wer sich genauer ansieht, wie derlei Prüfungen vonstattengehen, stellt fest: Sie spielen sich in einer Blackbox ab. Wohlgemerkt: Es handelt sich um Firmenübernahmen von hohem öffentlichem Interesse, weil sie allesamt die allgemeine Ordnung, Versorgungssicherheit oder – wie im Fall des Flughafens – kritische Verkehrsinfrastruktur betreffen.

Derzeitige Eigentümerstruktur der Flughafen Wien AG: Die "IFM" will ihren Anteil von 40 auf knapp 50 Prozent erhöhen.
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Zwar veröffentlicht das Wirtschaftsministerium einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht zu den Kontrollen; der letzte stammt vom Juli 2021. Aber in diesem finden sich – abgesehen von jeder Menge genereller Ausführungen zur Bedeutung von Investitionen – kaum Informationen. Weder die Öffentlichkeit noch das Parlament erfahren beispielsweise, welche Prüfungen überhaupt stattfinden und ob sie positiv oder negativ beschieden worden sind. Sollte also eine Firmenübernahme aus dem Ausland doch nicht stattfinden, könnte dies zwar daran liegen, dass sie an der Investitionskontrollprüfung scheiterte – aber man weiß es schlicht nicht. Ergebnisse wie auch überhaupt die Existenz eines Prüfverfahrens bleiben geheim.

Immerhin geht aus dem Tätigkeitsbericht des Wirtschaftsministeriums hervor, dass bis Juli 2021 insgesamt 50 Kontrollverfahren abgeschlossen worden sind. In vier davon wurde vertiefend geprüft, weil eine "Gefährdung für die Sicherheit und öffentliche Ordnung" vorliegen könnte, wie es im Bericht heißt. Am Ende wurden in einigen dieser Fälle zwar den Investoren Auflagen diktiert, negativ beschieden wurde aber letztlich keine einzige Prüfung.

Wenn die Causa Investitionskontrolle derart geheimnisumwittert ist, woher weiß man dann überhaupt, dass der Flughafen geprüft wird? Der umstrittene Investor selbst hat es am 7. September per Presseaussendung bekanntgegeben. Das Wirtschaftsministerium habe "ein Genehmigungsverfahren gemäß Paragraf 7 Investitionskontrollgesetz eingeleitet", liest man darin. Die Dauer eines solchen Verfahrens beträgt gemeinhin zwei bis vier Monate – spätestens Anfang Jänner ist also mit einer Entscheidung aus dem Haus Martin Kochers zu rechnen. Allerdings wird dieser Beschluss dann, wie gesagt, geheim bleiben. (Joseph Gepp, 23.9.2022)