Verfassungsministerin Edtstadler ist mit dem Endbericht der Arbeitsgruppe nicht vollends zufrieden.

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Die 26-köpfige Arbeitsgruppe hat zwar jüngst ihren Endbericht vorgelegt – wie viel genau der für die Schaffung einer neuen Bundesstaatsanwaltschaft letztlich wert sein wird, ist aktuell aber fraglich. Denn in seinem Bericht hatte das Expertinnen- und Expertengremium zwar wesentliche Eckpunkte zur Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze für die heimischen Staatsanwaltschaften erarbeitet – das bisherige Weisungsrecht der Justizministerin oder des Justizministers soll damit abgeschafft werden. In einem zentralen Punkt spießt es sich aber zwischen den Koalitionspartnern ÖVP und Grünen: bei der Frage nach parlamentarischer Kontrolle der neuen Generalstaatsanwaltschaft.

Denn laufende Ermittlungsverfahren sollen laut dem Papier von parlamentarischer Kontrolle ausgenommen sein, um auch nur den "Anschein politischer Einflussnahme" auszuschließen. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) fordert aber eine umfassende parlamentarische Kontrolle des Bundesstaatsanwalts ein und erklärte sie am Freitag zur "Conditio sine qua non", die für sie "nicht verhandelbar" sei.

Staatsanwältinnen nicht mit Richtern verwechseln

Das Parlament solle in die Bestellung des Generalstaatsanwalts eingebunden werden, diesen laufend kontrollieren – und auch abberufen können. Zudem solle eine Person für die Weisungen verantwortlich sein – und dem Parlament, wie bisher die Justizministerin, Rede und Antwort stehen. Die Arbeitsgruppe hatte dagegen vorgeschlagen, dass Letztentscheidungen über die weitere Vorgehensweise von Staatsanwaltschaften in Dreiersenaten gefällt werden.

Man dürfe Staatsanwälte nicht mit Richtern verwechseln, sagte Edtstadler bei einem Hintergrundgespräch. Erstere seien die Vertreter des Staates für das Volk. Würden sie keiner parlamentarischen Kontrolle unterworfen, schaffe man einen "demokratiefreien Raum". (tschi, 23.9.2022)