Wer Energiehilfen für Unternehmen in Anspruch nehmen will, muss auf Außenbeheizungen verzichten, so sieht es der Entwurf der Regierung vor.

Foto: APA/Manhart

Es ist fast fertig, so gut wie fertig – doch noch nicht fertig. Seit Wochen ringen inzwischen Grüne und ÖVP um eine gemeinsame Linie bei den Unternehmenshilfen, mit denen Betriebe von den stark gestiegenen Kosten für Strom, Gas und Sprit entlastet werden sollen.

Am Mittwoch ist der Koalition aber eine Einigung gelungen, die nach dem Ministerrat präsentieren wurde: Insgesamt 1,3 Milliarden Euro wird der Staat Unternehmen bereitstellen. Unternehmen, deren Energiekosten mindestens drei Prozent des Produktionswertes oder Umsatzes ausmachen, können Förderanträge stellen – sowie kleinere Betriebe mit einem maximalen Jahresumsatz bis zu 700.000 Euro auch dann, wenn sie dieses Kriterium nicht erfüllen. Gefördert werden Energierechnungen zwischen Februar 2022 und September 2022, wobei es Zuschüsse in vier Stufen gibt. Und: Die Grünen haben sich mit einem Teil ihrer Forderungen durchgesetzt. Für Betriebe, die um Hilfen ansuchen, wird es einige Auflagen zum Energiesparen geben.

Die gesetzlichen Grundlagen für das Paket sind eigentlich bereits im Juli geschaffen worden mit dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz. Dieses regelt bereits grundsätzlich, dass der Staat Unternehmen Hilfe leisten kann – überließ die konkrete Ausgestaltung allerdings dem ÖVP-geführten Wirtschaftsministerium, das dafür Einvernehmen mit dem grünen Klimaministerium herstellen musste.

Konkret geeinigt hat sich die Koalition auf diese Richtlinien plus eine Anhebung des Beihilferahmens auf 1,3 Milliarden Euro, das Gesetz vom Juli sah eine Obergrenze von 450 Millionen vor.

Die vier Stufen für Unternehmenshilfen

Konkret sieht das Modell vor, dass in einer ersten Stufe Zuschüsse für Strom, Gas und auch Sprit ausbezahlt werden. Hier übernimmt der Staat 30 Prozent der zusätzlich angefallenen Kosten im Vergleich zum Vorjahr. Die Obergrenze des Zuschusses beträgt in dieser Stufe 400.000 Euro.

In der zweiten Stufe ist weitere Voraussetzung, dass sich die Kosten für Strom und Gas verdoppelt haben. In diesem Fall werden maximal 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30 Prozent gefördert. Hier gibt es keine Zuschüsse mehr für Treibstoff, dafür ist in Stufe zwei die Förderobergrenze mit bis zu zwei Millionen Euro deutlich höher.

In Stufe drei müssen Betriebe zusätzlich zu übrigen Voraussetzungen einen Betriebsverlust nachweisen, hier können maximal bis zu 25 Millionen Euro zugeschossen werden. Stufe vier gilt nur noch für wenige Branchen wie Stahlhersteller, wo es maximal 50 Millionen Euro Beihilfen gibt.

Auflagen für Energiesparen

Zu den Auflagen, die Unternehmen im Gegenzug für Steuergeld erfüllen müssen, gehört, dass Außenbeheizungen untersagt werden, sie dürfen nicht eingeschaltet sein. Auch die Beheizung von Skiliften fällt heuer damit flach. Dazu kommt die Vorgabe, dass Türen zum Kundenbereich geschlossen bleiben müssen. Und: Die Beleuchtung für Geschäftslokale und Geschäftsflächen muss zwischen 22 und 6 Uhr ausgeschaltet werden.

Skifahren bei Nacht bleibt erlaubt. Die Grünen hatten zunächst gefordert, dass sich Unternehmen hier entscheiden müssen, ob sie die Förderung wollen oder die Flutlichtanlage ohne Zeitbegrenzung betreiben. Boni an Vorstände von Unternehmen, die um Hilfe ansuchen, werden beschränkt: So dürfe nur bis zur Hälfte des Bonusbetrags aus dem Vorjahr ausbezahlt werden.

Abgewickelt wird die Förderung von der AWS, der Förderbank des Bundes. Unternehmer müssen sich dort registrieren – ab Ende Oktober bis Mitte November. Aufgabe der AWS wird auch sein, zu kontrollieren, ob sich Unternehmen an die Auflagen halten. Wie das genau gehen soll ist allerdings unklar, die AWS ist eine Bank und keine staatliche Behörde, sie hat aktuell 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (András Szigetvari, 28.9.2022)