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Gerichtliche Vaterschaftstests werden etwa dann notwendig, wenn die Pflicht zum Unterhalt oder das Erbrecht strittig ist.

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Wenn unklar ist, wer für den Unterhalt eines Kindes aufkommen muss, sind Männer im Streitfall dazu verpflichtet, an Vaterschaftstests mitzuwirken. Das gilt laut einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) selbst dann, wenn der mutmaßliche Vater an Demenz leidet. Ausnahmen gibt es nur für Männer, für die der Test eine "ernste oder dauernde Gefahr für Leben oder Gesundheit" bedeuten würde (OGH 31. 8. 2022, 9 Ob 66/22d).

In dem aktuellen Fall hatte das Gericht eine Sachverständige damit beauftragt, ein erbbiologisches DNA-Gutachten beim mutmaßlichen Vater durchzuführen. Dieser weigerte sich aber, eine Probe abzugeben. Sein Vertreter gab bei Gericht zu Protokoll, dass mit dem Test eine "ernste oder dauernde Gefahr für Leben oder Gesundheit" des Mannes verbunden sei. Er leide an starker Demenz, jegliche "außerordentliche Ereignisse wie auch Arztbesuche und Behandlungen" würden ihn stark verunsichern.

Wie Schnäuzen oder Kämmen

Die Sachverständige, die mit dem Test beauftragt wurde, konnte das auf Nachfrage des Gerichts nicht nachvollziehen. Das Prozedere sei "einfach und völlig schmerzfrei und mit Mitwirkung auch komplikationslos". Die Probe könne der Hausarzt im Pflegeheim entnehmen – etwa durch einen Mundhöhlenabstrich, eine Fingernagelprobe oder über Ohrenschmalz. Der Vorgang sei nicht schlimmer als "Schnäuzen, Ohrenputzen, Kämmen oder Nägelschneiden".

Das Bezirksgericht Spittal an der Drau fand diese Argumentation offenbar nachvollziehbar und verpflichtete den Mann zum Vaterschaftstest. Auch der OGH bestätigte diese Entscheidung nun in letzter Instanz. Es sei "nicht erkennbar", dass die Anordnung eines DNA-Tests mit einer Gesundheitsgefahr verbunden sei. Die Probenentnahme verletze auch nicht die körperliche Integrität. Dass der Mann dement ist, ändere daran nichts. (japf, 29.9.2022)