Andreas Hanger wittert Befangenheit gegenüber der ÖVP.

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Warum dürfen die Tiroler Jungbauern keine Corona-Hilfen aus dem NPO-Fonds erhalten, die Kinderfreunde aber schon? Das war die zentrale Frage, die ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger am Donnerstag im U-Ausschuss thematisieren wollte. Geladen waren zwei Beamte aus dem Sportministerium von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), die einst im roten Kanzleramt Karriere gemacht hatten. Hanger ortet hier eine Befangenheit: Es könne nicht sein, dass der frühere Kabinettschef eines SPÖ-Ministers über die Rechtmäßigkeit von Zahlungen an parteinahe Organisationen entscheide.

Die Beweisführung verlief während der Befragung allerdings holprig. Denn der Beamte, Stefan I., legte klar dar, dass die Parteinähe eines Vereins kein Problem sein – lediglich Teile einer Partei dürften nichts aus dem NPO-Fonds bezeichnen. Bei den Kinderfreunden gäbe es keine Hinweise, dass sie organisatorischer Teil der SPÖ seien; bei den Tiroler Jungbauern hingegen schon –immerhin bezeichnen sich diese selbst als "Jugendsektion des Tiroler Bauernbunds".

ÖVP-Verhandler

Dann kam es aber für die ÖVP noch dicker: Denn Neos-Fraktionsführerin Stephanie Krisper legte E-Mails vor, denen zufolge Hanger selbst an den Verhandlungen rund um Richtlinien für den NPO-Fonds beteiligt gewesen war. Nach diesen Richtlinien seien die Kinderfreunde geprüft und als antragsberechtigt eingeordnet worden.

Hanger wollte aber nicht lockerlassen und wissen, ob I. sich aufgrund seiner SPÖ-Mitgliedschaft nicht befangen fühlte. Das löste wiederum helle Aufregung und eine Rüge der Verfahrensrichterin aus: Jede Andeutung einer Befangenheit wegen Parteinähe sei zu unterlassen, denn das verletze die Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson.

Nach I. erschien Alexander K., der für Juristisches rund um den NPO-Fonds zuständig ist. Auch er war einst bei roten Regierungsmitgliedern tätig, trenne seine Mitgliedschaft bei der SPÖ aber "strikt" von seiner Arbeit. Mit der parteipolitischen Fragestellung zu einzelnen Vereinen sei er erstmals Ende April aufgrund der parlamentarischen Anfrage der Neos konfrontiert gewesen.

Es habe quasi einen "Anstoß von außen" gebraucht, um die Förderungswürdigkeit von Antragstellern zu prüfen; im Idealfall laufe das ja alles über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS), ohne dass das Ministerium davon etwas mitbekomme. Die Statuten der Jungbauernschaft habe man sich von der AWS besorgt und sei dann eben anhand eines Gutachtens zum bekannten Ergebnis gekommen. (Fabian Schmid, Renate Graber, 29.9.2022)