Die Kategoriebeträge gelten u.a. für Mietverträge in privaten Altbauten, die zwischen 1982 und Februar 1994 abgeschlossen wurden.

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Es war schon erwartet worden, und es tritt nun auch genauso ein wie erwartet: Bereits im November werden die Kategoriemieten zum heuer bereits dritten Mal angehoben. Das Justizministerium verlautbarte kürzlich per Bundesgesetzblatt die neuen, per November gültigen Kategoriebeträge. Die Kategorie A steigt demnach von 4,01 auf 4,23 Euro pro Quadratmeter.

Die Kategoriebeträge gelten für Mietverträge, die zwischen 1982 und Februar 1994 abgeschlossen wurden. Sie werden laut Mietrechtsgesetz immer dann an die Inflation angepasst, wenn die Teuerungsrate eine fünfprozentige Schwelle überschreitet. Weil die Teuerung heuer so enorm zugelegt hat, wird das heuer mehrmals schlagend.

Von 3,60 Euro auf 4,01 Euro

Die erste Anhebung heuer per 1. April war eine nachgeholte, diese wäre nämlich schon per 1. April 2021 notwendig gewesen, wurde aber (wie auch bei den Richtwerten, die für seit März 1994 angemietete Altbauwohnungen gelten) wegen Corona um ein Jahr verschoben. Am 1. April 2022 wurden die Basiswerte beider Systeme dann erhöht, bei den Kategoriebeträgen waren es 5,55 Prozent.

Am 1. Juni wurde die nächste Anhebung fällig, und nun findet also die dritte statt. Der Kategoriebetrag für die Kategorie A legte damit im heurigen Jahr von 3,60 auf 4,23 Euro angehoben. Die Erhöhung wird laut Bundesgesetzblatt per 1. November 2022 mietrechtlich wirksam, vorgeschrieben werden können die erhöhten Sätze dann erstmals mit der Dezember-Miete. Entsprechende Schreiben dürfen Vermieter erst ab 1. November abschicken, ansonsten sind sie unwirksam. (red, 30.9.2022)