Der Verein gegen Tierfabriken legt sich regelmäßig mit großen Unternehmen an. Nun gewann Spar einen Prozess gegen die Tierschützerinnen.

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Wien – Im Streit des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) mit der Handelskette Spar um Demos der Tierschützerinnen und Tierschützer vor den Filialen hat Spar einen Gerichtserfolg errungen. Wie der VGT heute mitteilte, müsse er es unterlassen, Spar mit Tierleid in Zusammenhang zu bringen. Der VGT übte Kritik und sprach heute von einer Einschüchterungsklage. Die mit etwa 62.500 Euro Streitwert bewertete Klage auf Unterlassung laufe noch, für das mit 47.500 Euro Streitwert bewertete Provisorialverfahren gibt es laut VGT nun ein nicht rechtskräftiges Urteil in erster Instanz. Der Verein gegen Tierfabriken kündigte Berufung an.

VGT-Obmann: Urteil "für Demokratie unerträglich"

"Dass das Gericht uns ernsthaft vorschreibt, gegen wen wir demonstrieren und woran wir Kritik üben dürfen, ist für eine Demokratie doch unerträglich", empörte sich VGT-Obmann Martin Balluch am Freitag in einer Aussendung. Für ihn ist die Sachlage klar: "Wer Fleisch von Schweinen auf Vollspaltenboden verkauft, muss auch mit dafür verantwortlich gemacht werden können, was dieser Boden für die Schweine bedeutet."

Spar betont, dass er kein Problem mit den Demonstrationen der Tierschützer gegen Spaltenböden in der Schweinemast hat. Es sei jedoch inakzeptabel, dass so getan würde, als würde nur Spar Fleisch von Tieren dieser Haltungsform anbieten. Ganz im Gegenteil, Spar verarbeite mehr Schweine aus Tierwohlhaltung als alle anderen Händler zusammen. Dieser Argumentation sei auch die Richterin am Handelsgericht Wien gefolgt.

Dass obendrein noch in den VGT-Kampagnen ein "bluttriefendes" Spar-Logo verwendet werde, "geht zu weit, das können wir nicht akzeptieren", so Spar-Sprecherin Nicole Berkmann. Es gehe Spar keineswegs darum, den VGT mittels Geldforderungen einzuschüchtern, sondern es sei nun mal bei einem derartigen Verfahren notwendig, einen Streitwert zu benennen. (APA, red, 30.9.2022)