Angesichts der hohen Energiepreise sollten Arbeitgeber ihre Homeoffice-Regeln überprüfen.

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Nach zweieinhalb Jahren Pandemie hat sich Homeoffice als neues Arbeitsmodell etabliert und erfreut sich noch großer Beliebtheit bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf der einen und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern auf der anderen Seite. Angesichts der massiv steigenden Energiekosten offenbart sich die Arbeit zu Hause aber als unerwarteter Risikofaktor und als Zerreißprobe für Arbeitsverhältnisse.

Österreich hat im April 2021 erstmalig gesetzliche Rahmenbedingungen für das Homeoffice geschaffen. Einen zwingenden Anspruch auf Abgeltung der Energiekosten zugunsten der Arbeitnehmerinnen regelt das Gesetz aber nicht. Soweit sich ein zwingender Anspruch nicht ausnahmsweise aus dem jeweils anwendbaren Kollektivvertrag ergibt, ist die Abgeltung der Energiekosten daher frei zwischen der Arbeitgeberin und dem Arbeitnehmer zu vereinbaren.

Bisherige Homeoffice-Vereinbarungen regeln den Energiekostenersatz vielfach durch eine monatlich geringe Pauschale oder schließen diesen sogar gänzlich aus. Dies führt dazu, dass die massiv steigenden Energiekosten auf Basis der bisherigen Vereinbarungen vorwiegend von Arbeitnehmern getragen werden müssten.

Faire Regelung notwendig

Arbeitgeber sind deshalb gut beraten, den Status quo der Energiekostenregelung zu überprüfen. Dies hat unterschiedliche Gründe. Erstens muss die Überzahlung über dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt jedenfalls die Energiekosten für Homeoffice-Arbeit decken. Ansonsten liegt nämlich Lohn- und Sozialdumping vor, und das kann zu empfindlichen Strafen für Unternehmen und deren Management führen. Dazu kommt natürlich ein Imageschaden, der mit Lohndumping stets einhergeht.

Zweitens haben Arbeitnehmerinnen – abhängig vom jeweiligen Einzelfall – sogar das Recht, die Homeoffice-Vereinbarung zu kündigen und die Arbeit im Büro wieder anzutreten. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter zu hohe Kosten hat und sich das Homeoffice nicht mehr leisten kann.

Raumkapazitäten

Das Unternehmen hat nach Kündigung der Homeoffice-Vereinbarung durch Arbeitnehmerinnen nicht das Recht, Homeoffice durch Weisung einseitig anzuordnen. Bei rechtmäßiger Kündigung der Vereinbarung muss das Unternehmen daher ein Büro zur Verfügung stellen. Arbeitgeber, die über keine oder zu geringe Raumkapazitäten verfügen, müssten sogar eigens Räumlichkeiten schaffen. Dies kann angesichts der hohen Mietpreise teuer werden und die eigentlichen Energiekosten in den Schatten stellen.

Drittens darf nicht vergessen werden, dass Homeoffice in vielen Unternehmen eingeführt wurde, um als Arbeitgeber attraktiver zu werden und die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung langfristig zu verbessern. Eine unverhältnismäßige Überwälzung der Energiekosten auf Arbeitnehmerinnen würde dieses Ziel torpedieren. Fest steht: Bei dieser Entwicklung gewinnt niemand. Es liegt daher im beidseitigen Interesse, eine faire und ausgeglichene Regelung im Umgang mit Energiekosten zu finden.

Für die Umsetzung der Energiekostenregelung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: Von der Erhöhung der Pauschalentlohnungen ist anfänglich abzuraten, weil die Höhe der tatsächlichen Energiekosten je nach Arbeitnehmerin stark schwanken kann und diese somit nicht abschätzbar sind. Je nachdem, bei welchem Stromanbieter Arbeitnehmerinnen sind, bzw. abhängig davon, ob diese mit Gas, Strom oder Fernwärme heizen, fällt die Belastung unterschiedlich aus. Eine Erstattung auf Basis der individuellen Strom- und Heizkosten scheint dabei zumindest für die ersten Monate am praktikabelsten.

Anreize zum Sparen

Die Kostentragung durch das Unternehmen ist aber jedenfalls kein Freibrief dafür, mit Energie verschwenderisch umzugehen wie etwa Heizen bei offenem Fenster. Arbeitnehmerinnen sind aufgrund ihrer Treuepflicht dazu verpflichtet, für Arbeitgeber nachteilige Handlungen zu unterlassen.

Nichtsdestotrotz sollten Unternehmen überlegen, zusätzliche Anreize zum Energiesparen einzuführen. Neben Informationsveranstaltungen könnten Unternehmen die Arbeitnehmerinnen zum energieeffizienten Umgang vertraglich verpflichten. Dabei kann die Energiekostenregelung mit einem Höchstbetrag gedeckelt oder etwa Maximalvorgaben beim Verbrauch eingeführt werden. Auch die Einführung einer maximalen Raumtemperatur für die Arbeit von zu Hause ist denkbar, in der Praxis aber wohl durch das Unternehmen nicht kontrollierbar und daher weniger effizient.

Insgesamt haben Unternehmen mehrere Hebel, die Attraktivität des neuen Arbeitsmodells Homeoffice trotz massiv steigender Energiekosten zu erhalten. Diese sollten Arbeitgeber auch nutzen. Langfristig führt das zu einer klaren Win-win-Situation für beide Seiten. (Andrea Haiden, 3.10.2022)