Die Einreise von Welpen soll künftig nur nach einer nachgewiesenen Tollwutimpfung möglich sein.

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Wien – Für den Welpenhandel gelten in Österreich künftig strengere Regeln. Vor allem Fälle von Handel mit kranken Tieren, die zu früh von der Mutter getrennt werden, sollen mit einer neuen Verordnung unterbunden werden. Anlässlich des Welttierschutztags kündigte Tierschutzminister Johannes Rauch (Grüne) zudem weitere Maßnahmen zum Schutz von Heimtieren an – der Fokus liegt dabei auf dem Ende der Qualzucht.

"Illegaler Welpenhandel verursacht jede Menge Tierleid. Die Tiere werden oft in Hinterhöfen gezüchtet, zu früh von der Mutter getrennt und auf quälerische Art transportiert", hieß es in einer Aussendung. Mit der Novelle der Veterinärbehördlichen Binnenmarktverordnung (BVO) wird nun das Mindestalter für die Einfuhr von Welpen festgelegt. Das erschwere den Handel, schütze die Tiere und reduziere nicht zuletzt Gesundheitsgefahren für den Menschen.

Ausnahmen für Diensthunde

Künftig ist die Einreise von Welpen nach Österreich erst gestattet, wenn eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden kann. Da Welpen erst ab einem Alter von zwölf Wochen gegen Tollwut geimpft werden dürfen und weitere drei Wochen notwendig sind, um den Impfschutz auszubilden, dürfen Welpen erst ab einem Alter von 16 Wochen nach Österreich einreisen. Ausnahmen sind nur für Diensthunde des Bundes und für einzelne Tiere, die aus besonderen Gründen nach Österreich gebracht werden sollen, vorgesehen.

Die Verschärfung wurde bereits im September 2021 vorgestellt und in Begutachtung geschickt. Zahlreich Stellungnahmen von Hundehaltern machten eine Präzisierung der Ausnahme für einzelne Tiere nötig. Die Verordnung wurde am Dienstag kundgemacht und tritt 14 Tage später in Kraft. "Mit der Novelle schieben wir dem illegalen Handel mit Welpen einen Riegel vor – zum Wohl der Tiere", so Rauch.

Ein zweites Tierschutzpaket, das sich dem Schutz der Heimtiere widmet, wird dem Ministerium zufolge derzeit ausgearbeitet. Im Fokus steht das Verbot der Qualzucht. Zentral ist dabei der Vollzug: "Die Bundesländer sind für den Vollzug des Tierschutzgesetzes verantwortlich. Mir ist es daher wichtig, den Vollzugsorganen Werkzeuge in die Hand zu geben, um das Verbot der Qualzucht, das seit 2005 besteht, vollziehen zu können. Mit unserem Heimtierpaket schaffen wir dafür die Voraussetzungen", betonte Rauch. (APA, 4.10.2022)