Medienministerin Susanne Raab und die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer präsentierten nach dem Ministerrat Details zu den Mediennovellen.

Foto: Harald Fidler

Wien – Am Mittwoch wurde es ernst mit drei der vier geplanten Mediennovellen der Regierung: Ein neues Gesetz für die republikseigene "Wiener Zeitung", 20 Millionen Euro für eine neue Journalismusförderung und neue Regeln für Regierungswerbung ging durch den Ministerrat und in Begutachtung. Noch in Verhandlung ist eine ORF-Novelle mit GIS auch für Streaming und mehr Streaming-Möglichkeiten für den ORF.

Die Vorhaben im Überblick – laufend ergänzt um Details nach aktuellem Informationsstand. Die Informationen beziehen sich auf die Entwürfe der Regierung, die noch in Begutachtung gehen und nach der Begutachtung noch geändert werden können.

"Wiener Zeitung" monatlich

Die republikseigene Tageszeitung "Wiener Zeitung" verliert nun definitiv ihre allergrößte Einnahmequelle: Pflichtveröffentlichungen von Unternehmen im "Amtsblatt", das der Zeitung beiliegt. Gut zwei Drittel ihrer Einnahmen machten diese Pflichtschaltungen bisher aus – etwa Jahresabschlüsse von börsennotierten Gesellschaften, aber auch Änderungen im Firmenbucheintrag.

Der Gesetzgeber soll der "Wiener Zeitung" ("WZ") mit einer neuen Finanzierung – unter anderem als Ausbildungsstätte und als eine Art Content-Agentur des Bundes – auch eine neue Vorgabe über die Erscheinungsmodalitäten mitgeben. Zumindest monatlich solle sie künftig gedruckt erscheinen und im Übrigen laufend online berichten. Wenn sich die Wiener Zeitung GmbH eine häufigere Erscheinung, etwa im Wochenrhythmus, leisten kann, ist ihr das auch mit dem Gesetz unbenommen.

"WZ"-intern wurde zuletzt kolportiert, die rund 40 Mitglieder der Redaktion würden weiterhin beschäftigt. Die Redaktion der "Wiener Zeitung" fordert finanziellen Rückhalt, verlegerische Kompetenzen und Mitspracherecht. Insgesamt zählt die Wiener Zeitung GmbH nach internen Informationen rund 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit einem Abschied von der Tageszeitungsproduktion verliert die Wiener Druckerei Herold aus der Taus-Gruppe einen Kunden. Herold druckt etwa auch die Gratiszeitung "Heute".

Update: Details zur "Wiener Zeitung"

  • Zumindest monatlich Der Entwurf definiert auf den ersten Blick keine Erscheinungsfrequenz. Der Entwurf sieht Erscheinung online und in Print "nach Maßgabe der hierfür erforderlichen Mittel" vor. Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) spricht in der Präsentation der Novellen nach dem Ministerrat von "mindestens monatlicher" Erscheinung in Print.
  • Geschäftsführer kündigt Print zehnmal pro Jahr an. Der Geschäftsführer der "Wiener Zeitung", Martin Fleischhacker, kündigte der Belegschaft nach STANDARD-Infos in einer internen Versammlung am Mittwoch als gegeben an, dass die "Wiener Zeitung" nur noch zehn mal pro Jahr erscheinen werde. Fleischhacker sprach zudem von Personalabbau und Transformation.
  • Was die Republik ihrem Medium zahlt. Der Bund zahlt der Wiener Zeitung GmbH laut Entwurf 6,5 Millionen Euro jährlich für die Publikation der "Wiener Zeitung" online und in Print. Fünf Millionen Euro überweist die Republik für Journalistinnen- und Journalistenausbildung und Medienkompetenzvermittlung. Für amtliche Verlautbarungen und die informationsplattform des Bundes in Kooperation mit dem Bundesrechenzentrum sind drei Millionen Euro vorgesehen. Bisher dürfte das Budget der Wiener Zeitung GmbH mit den nun entfallenden Pflichtveröffentlichungen bei rund 19 Millionen Euro liegen.

Bei der Präsentation der Entwürfe und abends in der "ZiB 2" verwies Medienministerin Susanne Raab auf die "betriebswirtschaftliche Herausforderung" von nach ihren Worten 8000 Leserinnen und Lesern bei 200 Mitarbeitern im gesamten Medienunternehmen (davon rund 40 bilden nach STANDARD-Infos die Zeitungsredaktion). Diese Zahlen nennt Raab auf Fragen nach privaten Interessenten und Verkaufsmöglichkeiten für die "Wiener Zeitung".

  • Update: Es dürfte sich nach STANDARD-Infos nicht um 8000 Leserinnen und Leser handeln, wie Raab mehrfach erklärte, sondern um 8000 Abos.

Die "Wiener Zeitung" nimmt nicht an der Reichweitenstudie Media-Analyse teil, auch nicht an der Auflagenkontrolle, es gibt also keine öffentlich zugänglichen Nutzungsdaten.

Die Wiener Zeitung GmbH ist direkt dem Kanzler weisungsgebunden – ist das der richtige Ort für die Ausbildung von Journalistinnen und Journalisten, fragte Moderator Martin Thür Raab in der "ZiB 2". Raab erklärte, "Redaktion und Lehrredaktion sind weiterhin 100prozentig unabhängig".

20 Millionen Euro für neue Journalismusförderung

Eine neue Journalismusförderung soll Redaktionen nach der Anzahl der angestellten Journalistinnen und Journalisten fördern – kolportiert wurde eine Einschleifregelung ab 100 Beschäftigten. Die Republik wird dafür rund 20 Millionen Euro aufwenden.

Update – Details zur Journalismusförderung:

  • "Qualitätsvoller Journalismus" Die neue Journalismusförderung nennt sich "Förderung des qualitätsvollen Journalismus in Medien des Print- und Online-Bereichs".
  • Vergeben wird sie – wie die Presseförderung – von der unabhängigen Medienbehörde KommAustria mit Empfehlungen eines Fachbeirats (andere Medienförderungen wie Privatrundfunkförderung und Digitaltransformationsförderung vergibt der Geschäftsführer der RTR GmbH).
  • Tageszeitungen, Wochenzeitungen, seltener erscheinende Magazine und Onlinemedien –alle General-Interest- und keine Kunden- oder Mitgliedermedien – können die Förderung erhalten, wenn sie zumindest drei Journalistinnen und Journalisten angestellt haben. Onlinemedien müssen mindestens 40 Millionen Zeichen pro Jahr redaktionell publizieren. Das wäre mehr als der gedruckte "Spiegel" in einem Jahr, rechnete Martin Thür für die "ZiB 2" nach – Ministerin Raab verwies darauf, dass die Kriterien noch Gegenstand der Begutachtung seien und man auf Hinweise aus der Branche noch eingehe. Redaktionelle Inhalte müssen laut Entwurf mindestens die Hälfte des Angebots von Onlinemedien insgesamt ausmachen. Das Angebot muss mindestens monatlich vollständig* aktualisiert werden. Und es muss zumindest 300.000 Unique User pro Monat, unabhängig gemessen, nachweisen.
  • Parteizeitungen sind ausgeschlossen von der Förderung, kündigt Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer im Pressefoyer nach dem Ministerrat an.
  • 15 Millionen Euro werden für die Förderung von Journalistinnen und Journalisten, angestellt nach Branchen-KV oder laut Medienministerin Raab "kollektivvertragsähnlichen" Verhältnissen, ausgeschüttet. Die Förderung ist gestaffelt: Für die ersten 30 Journalistinnen und Journalisten (nach Vollzeitäquivalenten berechnet) gibt es je 8.000 Euro Förderung, vom 31. bis 150. Redaktionsmitglied gibt es je 4.500 Euro und darüber je 3.000 Euro. Für Auslandskorrespondentinnen und -korrespondenten gibt es je 10.000 Euro. Maximale "Grund"-Förderung pro Medium: 1,5 Millionen Euro.
  • Bis zehn Prozent Sonderförderung für Redaktionsstatut, Fehlermanagement, Qualitätssicherungssysteme, Frauenförderpläne. Diese Sonderförderung ist ein Aufschlag von bis zu 10 Prozent auf die Grundförderung für die angestellten Redaktionsmitglieder pro Medium.
  • 2,5 Millionen Euro werden als "Inhaltsförderung" für regionale Berichterstattung, internationale und EU-Berichterstattung vergeben.
  • 1,5 Millionen Euro gehen an Aus- und Fortbildung; 60 Prozent davon an Einrichtungen für berufsbegleitende Aus- und Fortbildung, 25 Prozent sind für berufsbegleitende Fortbildung reserviert, 15 Prozent für Ausbildung des journalistischen Nachwuchs.
  • 750.000 Euro gibt es für Medienkompetenz-Förderung. Sie unterstützen je zur Hälfte an "repräsentativer Medienpädagogikeinrichtungen" und die Verteilung kostenfreier Abonnements.
  • 200.000 Euro gehen an Selbstkontrolleinrichtungen wie der Presserat (75 Prozent) und Presseclubs (25 Prozent).
  • 50.000 Euro sind reserviert für Medienforschung.
  • Qualitätsförderung wird im Gegenzug aus der bestehenden Presseförderung gestrichen. Bisher wurden Presserat, Presseclubs, Korrespondentinnen, Frei-Abos zur Leseförderung und Medienforschung unter diesem Punkt über die Presseförderung gefördert.
  • Die bestehende Presseförderung wird laut Medienminsterium von rund 8,7 auf acht Millionen Euro reduziert, weil die Qualitätsförderung in die neue Journalismusförderung wandert. Die acht Millionen gehen in die bestehende Vertriebsförderung (für Kauftages- und Wochenzeitungen) und besondere Vielfaltsförderung (für Nicht-Marktführer unter den Tageszeitungen). Für Journalismusförderung und Presseförderung gibt es demnach insgesamt 28 Millionen Euro.
  • Im Presseförderungsgesetz wird ein Ausschlusskriterium ergänzt, das analog schon für die 2022 neue Digitaltransformationsförderung und die neue Journalismusförderung gilt – wiederholte Aufrufe zu Hass oder Gewalt, zum gewaltsamen Kampf gegen Demokratie und Rechtsstaat und Verletzungen des Verbotsgesetzes schließen auch von dieser Förderung aus.
  • Die bestehende Presseförderung gilt weiter alleine Kaufzeitungen, erklärt Medienministerin Raab – sie sieht derzeit keine Förderung von Gratiszeitungen vor.

Die neue Journalismusförderung muss noch von der EU-Kommission auf Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilfenrecht geprüft werden.

Mit dieser neuen Bundesförderung für Medien gibt es pro Jahr deutlich mehr Mittel für formelle Medienförderungen als Schaltvolumen der Bundesregierung für Inserate laut Medientransparenz-Meldungen. Werbebuchungen von Ministerien, Ländern und anderen öffentlichen Stellen wurde vielfach als informelle, stark boulevardlastige Medienförderung kritisiert.

  • Bundeskanzleramt und Bundesministerien buchten laut Medientransparenz-Meldungen 2021 Werbung im Wert von 45,3 Millionen Euro.
  • Presseförderung, kommerzielle Privatrundfunkförderung, Digitaltransformationsförderung und Journalismusförderung summieren sich regulär auf rund 69 Millionen pro Jahr – dazu kommen fünf Millionen für nichtkommerzielle Privatsender und 13,5 Millionen für Fernsehproduktionen.
  • 2022 gibt es zum Start der Digitaltransformationsförderung 54 Millionen statt regulär ab 2023 20 Millionen; in diesem Jahr werden für Presseförderung, Digi-Förderung, kommerzielle Privatrundfunkförderung fast 83 Millionen vergeben.

Österreichs Medienförderungen im Überblick:

Neue Regeln für Regierungswerbung

Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) hat bei Dienstantritt im Jänner 2022 eine klarere Differenzierung zwischen Werbung öffentlicher Stellen – die teilweise als informelle Medienförderung eingesetzt wird – und formellen Medienförderungen angekündigt. Eine in den Verhandlungen diskutierte Obergrenze für öffentliche Werbebuchungen – etwa ein Wert pro Einwohnerin und Einwohner – wurde verworfen.

Die Inseratenvergabe durch öffentliche Rechtsträger soll künftig lückenlos dargelegt und transparent sowie nachvollziehbar gestaltet werden. Mit dem neuen Gesetz sollen Inseratenschaltungen beziehungsweise Medienkooperationen künftig ab dem ersten Euro gemeldet und veröffentlicht werden, soweit erkennbar auch in aperiodischen Medien.

Bisher sind Inserate bis zur "Bagatellgrenze" von 5.000 Euro wie auch Schaltungen in nicht periodischen Medien von der Meldepflicht ausgenommen. Schätzungen gehen von rund einem Drittel des gesamten Werbegeldes aus, das durch die "Bagatellgrenze" und der Lücke bei nicht periodischen Medien einer Veröffentlichungspflicht entgeht. Auch werden die Daten derzeit vierteljährlich in der sogenannten Medientransparenzdatenbank äußerst undurchsichtig aufbereitet und müssen nach zwei Jahren gelöscht werden, was eine strukturierte Auswertung erschwert.

Update: Details zu Medientransparenz

  • Detailinfos zu Kampagnen. Öffentliche Stellen, die künftig Werbekampagnen mit einem Buchungsvolumen von mehr als 150.000 Euro schalten, müssen künftig selbst auf ihrer eigenen Website Informationen zu diesen Kampagnen "leicht auffindbar" veröffentlichen. Konkret: Inhalt, Laufzeit, Budget und Begründung der Gewichtung und konkret ausgewählte Medien, Kampagnenziele und Zielgruppen mit Begründung ihrer Auswahl, eine Begründung, warum die Kampagne – wie vom Gesetz vorgeschrieben – ein Informationsbedürfnis bedient, eine Erklärung zur Relevanz des Themas für die Zielgruppen, intern Zuständige sowie Agenturen und Dienstleister.
  • Wirkungsanalyse für Kampagnen über 750.000 Euro. Auftraggeber so großer Kampagnen müssen auf der Einstiegsseite ihrer Website eine Wirkungsanalyse durch externe Stellen oder eigene Abteilungen veröffentlichen.
  • Wer kontrolliert, wie die öffentlichen Stellen diesen Erklärungspflichten nachkommen? Medienministerin Raab sagt, die "100prozentige Offenlegung" und "Transparenz" führten zu einer Kontrolle durch die "breite Öffentlichkeit".
  • Meldung mit Werbesujet. Die vierteljährlichen Meldungen der Werbebuchungen öffentlicher Stellen pro Medium an die Komm Austria werden ergänzt: Wenn eine Stelle mehr als 5000 Euro pro Quartal gebucht hat, muss sie für alle Buchungen auch das Werbesujet bei der Meldung mitliefern.
  • Mehr Medien zu melden. Künftig müssen laut Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) auch öffentliche Buchungen auf Social Media, in Außenwerbung und Kinowerbung gemeldet werden.
  • Verstöße gegen die Meldepflicht werden künftig mit doppelten Strafsummen geahndet, kündigt Raab an – 60.000 Euro oder im Wiederholungsfall 100.000 Euro.
  • Transparentere Medientransparenzdaten. Die RTR soll künftig die veröffentlichten Buchungsmeldungen einfacher und allgemein verständlich und nachvollzieh- und nutzbar veröffentlichen.

Verhandlungen über ORF-Novelle und GIS für Streaming

Noch nicht im Paket der Mediennovellen sollen sich geplante und anstehende Änderungen im ORF-Gesetz finden:

  • Die GIS muss bis Ende 2023 laut Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs neu geregelt werden. Sie muss laut Höchstrichtern auch für Streaming-Nutzung eingehoben werden. Eine Haushaltsabgabe wie in Deutschland und der Schweiz, möglicherweise unter einer anderen Bezeichnung, zeichnet sich in den Verhandlungen ab, dürfte aber noch nicht fix sein.
  • "Noch keine Einigung auf Modell" für GIS-Nachfolge gibt es laut Medienministerin Raab. Möglichkeiten seien Haushaltsabgabe "oder eine ähnliche Regelung", eine erweiterte Geräteabgabe und Budgetfinanzierung des ORF.
  • Streaming-Produktionen sollen dem ORF künftig erlaubt werden. Bisher darf er – mit Ausnahmen – nur für TV und Radio produzieren, muss die Formate dort zuerst ausstrahlen und kann sie dann für sieben Tage online zum Streaming anbieten. Der ORF will allein oder zuerst für Online produzieren dürfen. Auch mehr Möglichkeiten auf Social Media wünscht sich der öffentlich-rechtliche Medienriese, Österreichs größter Medienkonzern.
  • Weniger Text auf ORF.at hat im Gegenzug ORF-Generaldirektor Roland Weißmann bei den Medientagen angekündigt, um Forderungen privater Medienhäuser entgegenzukommen. Private Medien kritisieren ORF.at als gebührenfinanzierte, frei zugängliche Newsplattform – die bisher größte im Land – als Konkurrenz zu Bezahlangeboten auf ihren Seiten. Weißmanns Ankündigung wurde etwa von Zeitungshäusern positiv aufgenommen – und stieß intern und öffentlich auf Kritik.

Im Pressefoyer nach dem Ministerrat erklärte Raab, ÖVP und Grüne hätten sich "auf eine Digitalnovelle für den ORF verständigt, der gegenüber eine Redimensionierung von ORF.at steht" – wie sie ORF-Chef Roland Weißmann für ORF.at schon angekündigt hat.

Auch auf Nachfrage zu einem "common sense" über Digitalnovelle und ORF.at in der Koalition erklärt Raab – unwidersprochen von Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer – neuerlich, dass man sich in der Regierung über Digitalnovelle und "Redimensionierung" von ORF.at "verständigt" habe.

Grünen-Klubchefin Maurer erklärt, die "genaue Ausgestaltung" sei "Gegenstand der Verhandlungen", ORF.at sei weit mehr als die blaue Seite. Außer Frage stehe, dass es eine Digitalnovelle und eine Neuregelung der GIS nach den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs geben werde. Teil dieser Diskussion sei: "Was heißt das für die digitalen Medien des ORF?"

Update: Neue Beteiligungsregeln im Privatradio und Privat-TV

Mit den Mediennovellen planen die Regierungsparteien auch eine Änderung des Privatradio- und AV-Mediendienstegesetzes – hier werden die Beteiligungsgrenzen für private Medienkonzerne an Radio- und TV-Programmen pro Region gelockert. (fid 5.10.2022)