Nach der Landung hätte man sie gerne zurück: Koffer.

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Es ist der Albtraum aller Flugreisenden: Man steht vor dem Gepäckband, aber der eigene Koffer kommt einfach nicht daher. Trotz langfristig rückläufiger Zahlen bei falscher Gepäckabfertigung kamen 2021 immer noch knapp zehn Millionen Aufgabegepäckstücke beschädigt, zu spät oder gar nicht wieder bei ihren Besitzerinnen und Besitzern an, wie eine Untersuchung des Luftfahrt-IT-Konzerns SITA ergab. Zwar lag die Wahrscheinlichkeit, dass dem eigenen Gepäck etwas passiert, damit bei nur gut 0,4 Prozent, trotzdem bleiben viele Passagiere lieber auf dem neuesten Stand, wo sich der heißgeliebte Teddybär oder die teure Kameraausrüstung gerade aufhalten.

Sicher ist sicher

Geräte wie Apples Airtags, die ein Tracking von Gegenständen ermöglichen, sind mittlerweile weitverbreitet und werden auch gerne für die Nachverfolgung von Aufgabegepäck verwendet. Jedoch ist dabei Vorsicht geboten, wie Recherchen der "Wirtschaftswoche" und des Onlineportals "Watson" ergaben.

Gleiche Kategorie wie Smartphones und Laptops?

Wie eine Sprecherin der deutschen Lufthansa bekanntgab, müssten gemäß den Gefahrgutbestimmungen der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO alle "Portable Electronic Devices" (PEDs), und damit auch Airtags, während des Fluges deaktiviert bleiben.

Die heimische Fluglinie Austrian Airlines, ebenfalls Teil der Star Alliance, schließt sich auf STANDARD-Nachfrage der Lufthansa-Position an und verweist ebenfalls auf die Empfehlung der ICAO. Die Einstufung von AirTags und ähnlichen Geräten als PEDs würde aber gerade "überprüft", so eine Sprecherin der Austrian.

Airtags sind münzgroße Bluetooth-Sender, die eine Verbindung mit Apple-Geräten in der Nähe aufbauen und dabei über Apples "Wo ist?"-Netzwerk Standortdaten an den Besitzer oder die Besitzerin übermitteln. So ist eine Ortung auch ohne energiehungrige GPS- oder Mobilfunkintegration möglich, und als Energiezufuhr reicht eine kleine Knopfbatterie.

Nicht einheitlich geregelt

Da diese Technologie noch relativ neu ist, existiert noch keine weltweit einheitliche Regelung zur Ausstattung von Gepäckstücken mit aktiven Tracking-Geräten. Schlecht für Reisende, denn die Entscheidung, ob die kleinen Helfer im Frachtraum erlaubt sind oder nicht, liegt damit bei den einzelnen Fluglinien.

Ob die Einhaltung dieses Verbots in Zukunft auch aktiv überprüft wird und Gepäckstücke nach Airtags durchsucht werden, bleibt abzusehen. Bislang haben Passagiere wohl noch wenig zu befürchten. (Jonas Heitzer, 5.10.2022)