Ab 2024 soll der Nordwestbahnhof in vier Phasen entstehen.

Bild: ÖBB/enf Architekten/ Nightnurse Images

Die Entwicklung alter Bahnhöfe bzw. alter Bahnhofsgrundstücke ist bei den ÖBB auf Schiene. So werden die Pläne für den Wiener Nordwestbahnhof im 20. Bezirk konkret, der als das letzte große Stadtentwicklungsgebiet Wiens gilt. 44 Hektar stehen an der Grenze zum zweiten Bezirk zur Verfügung, zehn davon sollen als öffentliche Grünfläche erhalten bleiben, sagte Claudia Brey, Geschäftsführerin der ÖBB Immobilien Management GmbH, bei der Immobilienmesse Expo Real in München.

Neuer Stadtteil

Errichtet wurde der große Kopfbahnhof unter Franz Josef. Er wurde schon in den 1920er-Jahren stillgelegt, die Nordwestbahnhalle fortan unter anderem als Schneepalast mit Kunstschnee und Sprungschanze bespielt, später wurde das Areal für Frachtverkehr genutzt.

Nun soll aus dem "klassischen Brownfield" ein neuer Stadtteil mit 6500 Wohnungen – 60 Prozent davon gefördert – werden, außerdem 4000 Arbeitsplätze und Schulen und Kindergärten entstehen. Ziel ist eine "Stadt der kurzen Wege". Zum Baustart ist es aber noch ein längerer Weg: Vor Kurzem fand die Verhandlung zur Umweltverträglichkeitsprüfung statt. Brey rechnet "realistischerweise" mit Einsprüchen. Abbruchphase Eins auf dem Gelände soll 2023 über die Bühne gehen, ab 2024 das Stadtviertel in vier Phasen entstehen.

Im Schichtbetrieb

Ein Unterschied zu ÖBB-Verwertungen der Vergangenheit: Ende 2019 habe es einen Wechsel der Immobilienstrategie gegeben, so Brey, seither werden Grundstücke vermehrt im Baurecht vergeben oder selbst entwickelt. Grundstücke werden nur noch verkauft, wenn das für die Kostendeckung nötig ist. Daher wird nun eine eigene Development-Abteilung bei den ÖBB aufgebaut.

Auch die Entwicklungsfläche "Neues Landgut" unweit des Wiener Hauptbahnhofs liegt im Fahrplan: Hier wird gebaut, geplant sind unter anderem 500 geförderte Wohnungen. Ein Teil soll Menschen, die im Schichtbetrieb arbeiten, zur Verfügung stehen – und entsprechend geplant werden, was die Wohnungszuschnitte und Licht-, Wärme- und Lärmregulierung betrifft. (Franziska Zoidl, 7.10.2022)