Das Kernkraftwerk Isar in Niederbayern.

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Österreich klagt wegen der umstrittenen Einstufung von Gas und Atomkraft als klimafreundliche Investitionen. Wie von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) zuvor angekündigt, wurde am Freitag kurz vor Ablauf der Frist am Montag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Klage gegen die Taxonomie-Verordnung eingereicht. Das berichtete der "Kurier" am Freitag. Luxemburg will sich der Klage anschließen.

Im Zuge der Taxonomie-Verordnung hat die EU-Kommission Gas und Atom als "nachhaltig" eingestuft. Mit der Taxonomie will die Kommission festlegen, welche Finanzinvestitionen künftig als klimafreundlich gelten. Das soll dabei helfen, die für die Klimawende benötigten Milliarden zu mobilisieren und den Weg der EU zur Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 zu ebnen.

Die Taxonomie-Entscheidung der EU-Kommission sei ein "Greenwashing-Programm für Atomenergie und fossiles Erdgas", hatte Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) im Februar kritisiert. Die Kommission erfülle "vor allem die Wünsche der Atomlobby".

Erfolgschancen gering

Bei der Klage beruft sich Österreich auf ein Gutachten internationaler Experten, wonach Atomkraft nicht nachhaltig sei. Die Chance, dass Österreich mit dieser Argumentation vor dem EuGH durchkommt, schätzen Juristen aber als nicht besonders groß ein. Österreich betrachtet die von der EU-Kommission vorgelegte Regelung auch als juristisch falsch. Die Kommission habe nicht die Ermächtigung, solch weitreichende politische Entscheidungen zu treffen. Zudem führt Österreich Verfahrensfehler an. Die EU-Staaten hätten zu wenig Zeit gehabt, darüber zu beraten.

Das Inkrafttreten der neuen Regeln ließe sich noch verhindern, wenn 20 der 27 EU-Staaten mit mindestens 65 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung dagegen stimmen. Dass die Mitgliedsländer sich noch dagegenstellen, gilt jedoch als unwahrscheinlich. (APA, 7.10.2022)