Egal ob Einfamilienhaus, Chalet oder Baugrund – ein Hauptwohnsitz innerhalb einer Frist ist Pflicht, sonst droht die Versteigerung.

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Salzburg stellt den Grundverkehr mit einer Gesetzesnovelle auf neue Beine. Wer künftig ein Haus, eine Wohnung oder einen Baugrund kauft, muss innerhalb einer Frist nachweisen, dass dort ein Hauptwohnsitz gegründet wurde. So sollen Zweitwohnsitze, das Investieren in Betongold und Leerstand weitgehend ausgeschlossen werden. Die Frist für einen gemeldeten Hauptwohnsitz beträgt für ein bebautes Grundstück ein Jahr, im Sanierungsfall fünf Jahre und bei unbebautem Bauland sieben Jahre.

Beim Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken muss neben dem Nachweis für Käufer, auch ein Bauer zu sein, künftig zudem ein Bewirtschaftungskonzept vorgelegt werden. Stichwort: Bauernland in Bauernhand. 75 Prozent der Fläche müssen selbst bewirtschaftet werden. Die Nutzungspflicht beträgt 15 Jahre. Bauern, die bis zu 20 Kilometer am Straßenweg entfernt leben, werden beim Verkauf bevorzugt. Bei Almflächen sind es 60 Kilometer.

Zwangsversteigerung

Werden diese Vorgaben für einen Grundstücks- oder Immobilienkauf nicht eingehalten, droht die Versteigerung. Der Käufer werde nicht enteignet, er bekomme sein Geld zurück. Doch es sollen nur 90 Prozent des Schätzwerts als Ausgang für die Versteigerung herangezogen werden.

Das Land war unter Zugzwang, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Juli einen Teil des Salzburger Raumordnungsgesetzes gekippt hatte. Das Gesetz ermöglichte eine nachträgliche Legalisierung von rund 3000 Zweitwohnsitzen in Salzburg – was laut VfGH verfassungswidrig war, da es gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße.

Im März veröffentlichte der Landesrechnungshof zudem einen vernichtenden Prüfbericht über die Grundverkehrskommission im Pinzgau. Wie DER STANDARD berichtete, sei bei den Grundverkäufen "das Gebot der Rechtsstaatlichkeit weitgehend missachtet" worden und Entscheidungen nicht nachvollziehbar, unzureichend dokumentiert und intransparent gewesen. Bei rund der Hälfte der Fälle sei zudem gar nicht festgestellt worden, ob der Käufer Landwirt ist. Der SPÖ-Landtagsklub hatte den Rechnungshof Ende 2019 mit der Überprüfung beauftragt und nach dem Bericht eine Sachverhaltsdarstellung bei der Justiz eingebracht. Die Oberstaatsanwaltschaft Linz ermittelt derzeit in der Causa wegen Amtsmissbrauchs.

Zentrale Grundverkehrsstelle

Künftig soll es nur noch eine weisungsfreie landesweite Grundverkehrskommission geben. Die bisher je nach Bezirk zuständigen Grundverkehrskommissionen werden aufgelöst. Das vereinfache den Vollzug, sagt der zuständige Raumordnungslandesrat Josef Schwaiger (ÖVP). Sei das Gesetz beschlossen, werde eine Grundverkehrsbeauftragte oder ein Grundverkehrsbeauftragter bestellt.

Die SPÖ kritisiert, dass die bislang vertretenen Sozialpartner Wirtschafts- und Arbeiterkammer nicht mehr Teil der Grundverkehrskommission sein werden. Die FPÖ meint, es hätte mehr sein können, aber das Gesetz sei ein guter erster Schritt. Schwaiger sieht mit der erneuten Überarbeitung des Gesetzes freilich die Schlupflöcher der Vergangenheit geschlossen. "So konsequent wie wir ist kein anderes Bundesland."

Unterdessen zeigen sich im ganzen Bundesland weiter die Auswüchse der bisherigen Grundverkehrspraxis vor allem in Form von touristischen Bauprojekten: In St. Martin bei Lofer im Pinzgau will ein niederländischer Investor auf dem bisherigen Fußballplatz 35 Chalets mit insgesamt 360 Betten errichten. Das "Alpine Thermal Village" soll in- und ausländische Investoren für ein sogenanntes Buy-to-let-Modell anlocken. Das heißt, die Inhaber stehen zwar im Grundbuch, überlassen ihre Einheit jedoch dem Betreiber zur touristischen Vermietung und bekommen dafür eine Rendite. Das Grundstück ist bereits für einen Beherbergungsgroßbetrieb gewidmet. Gebaut werden soll das Projekt auf einem Standort mit einer Thermalwasserquelle, wo die bisherigen Thermenpläne versickert sind.

In der Stadt Salzburg sind es die Mikrohotels, die derzeit bei Investoren hoch im Kurs stehen. Vor allem in den direkt an die Altstadt angrenzenden Stadtteilen Riedenburg, Leopoldskron, Schallmoos und dem Andräviertel entstehen immer mehr Self-Check-in-Hotels ohne Personal. Kleinere Wohnhäuser oder gewerblich genutzte Gebäude werden dazu zu Hotels umgebaut, was die Wohnungsnot in der Landeshauptstadt weiter verschärft. Die Stadt sieht ihre Eingriffsmöglichkeiten als begrenzt an und hofft auf eine Raumordnungsnovelle auf Landesebene.

Widmungssperre in Radstadt

Radstadt will wegen der Investorenmodelle nun die Notbremse ziehen. Da die SPÖ bei den rund 100 geplanten Wohnungen, die eine Baugenehmigung haben, eher Anlegerwohnungen als Wohnraum für Einheimische vermutet, hat sie in der letzten Sitzung des Bauausschusses eine befristete Widmungssperre für Einzelparzellen von über 700 Quadratmetern beantragt. Große Wohnbauprojekte sollten bis 2025 ausgebremst werden, so der Antrag der Sozialdemokraten. Das ging Bürgermeister Christian Pewny (FPÖ) zu weit. Bei der Sitzung einigte sich der Gemeinderat schließlich auf eine Nachdenkpause bis April 2023, in der es keine neuen Widmungen geben soll.

Mit ein Auslöser für den Antrag waren die Pläne auf der sogenannten Schatzlwiese in der Nähe des Stadtzentrums. Zunächst sollte dort ein Chaletdorf errichtet werden, dann wurden Pläne für 70 Wohnungen vorgelegt, die ebenfalls vom Gemeinderat abgelehnt wurden. Im Sommer wurden die Pläne wieder hervorgeholt. (Stefanie Ruep, 11.10.2022)