Die Bundesdisziplinarbehörde entscheidet über das potenzielle Fehlverhalten im öffentlichen Dienst. Sie wurde 2019 eingerichtet, um eine "Verbesserung und eine Professionalisierung der Entscheidungen" zu erreichen.
Nun hat die Bundesdisziplinarbehörde entschieden, dass ein Unteroffizier des Bundesheeres, der in einer SS-Uniform herummarschiert ist, öfter in der Öffentlichkeit mit dem Hitlergruß aufgetreten und im Übrigen wegen Wiederbetätigung verurteilt ist, nicht entlassen wird.
Weil? Na, weil das Gericht den Wiederbetätiger nur zu zehn Monaten bedingt verurteilt hat. Nur bei einer Strafe von über einem Jahr wäre der Mann fällig gewesen; er wurde vom Heer in den Innendienst versetzt.
Also war schon das Gericht zu milde? Möglich, wobei Beteiligte geltend machen, dass in die Urteilsfindung und Strafbemessung auch die prekäre private Situation einbezogen wurde.
Die Wahrheit ist, dass sich heute die gefährlichen Nazis eher nicht in SS-Uniformen fotografieren lassen. Die haben gelernt, nicht auffällig zu sein und ihre Gesinnung hinter einer glatten Oberfläche zu verbergen. Der Unteroffizier hat zweifellos eine inakzeptable Gesinnung (er war auch geständig), aber man gewährte ihm bei den Konsequenzen offenbar eine gewisse Narrenfreiheit.
Das kann man machen, aber es ist trotzdem eine zutiefst unbefriedigende Situation. Nicht gut für das Heer. (Hans Rauscher, 13.10.2022)