Die Gesetzesänderungen verankern das Ehe- und Adoptionsrecht für homosexuelle Paare. (Symbolbild)

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Ljubljana – Das slowenische Parlament hat am Dienstagabend ein zweites Mal die Gesetzesänderungen beschlossen, die das Ehe- und Adoptionsrecht für homosexuelle Paare gesetzlich verankern. Über die Novelle des Familiengesetzbuches, die bereits vor zwei Wochen verabschiedet wurde, musste wegen eines Vetos der zweiten Parlamentskammer erneut abgestimmt werden. Dieses Mal wurde sie mit 51 gegen 24 Stimmen angenommen.

Bei der wiederholten Abstimmung musste mehr als die Hälfte aller 90 Parlamentsabgeordneten für die neue Regelung stimmen, um das aufschiebende Veto des Staatsrates überwinden zu können. Angesichts der Machtverhältnisse im Parlament, in dem die Links-Liberale-Koalition 53 Mandate hält, stellte das für die Regierungskoalition kein Problem dar. Die absolute Mehrheit wurde auch schon bei der ersten Abstimmung übertroffen, als die Novelle mit 48 gegen 29 Stimmen verabschiedet wurde.

Konservative Kreise wollen Referendum

Durch die Bestätigung wurde die erste Hürde genommen, die das Inkrafttreten der Novelle verzögert, mit der das Parlament eine Entscheidung des slowenischen Verfassungsgerichtshofes umgesetzt hat. Das Höchstgericht hat im Sommer die Beschränkungen für homosexuelle Paare bezüglich Eheschließung und gemeinsamer Adoption von Kindern für verfassungswidrig erklärt und ihnen diese Rechte mit sofortiger Wirkung zugesprochen. Dem Parlament wurde dazu auferlegt, binnen sechs Monaten entsprechende Gesetzesänderungen anzunehmen.

Die Hindernisse für die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften sind damit noch nicht aus dem Weg geräumt. Konservative Kreise wollen die neue Regelung auch mit einem Referendum kippen. Eine Bürgerinitiative, genannt Koalition "Es geht um die Kinder", reichte vergangene Woche bereits die Referendumsinitiative ein. Dieselbe Vereinigung hatte bereits 2012 und 2015 zwei frühere Gleichstellungsversuche mit Volksabstimmungen verhindert. Diesmal kritisiert sie, dass die Novelle den Beschluss des Verfassungsgerichts nicht nur umsetzt, sondern über dessen Inhalt hinausreicht. Am größten ist der Widerstand gegen die Möglichkeit, dass homosexuelle Paare gemeinsam Kinder adoptieren können. Bei ihrem Referendumsvorhaben wird die Bürgerinitiative von der konservativen Opposition unterstützt.

Erste Hochzeiten bereits im August

Es wird erwartet, dass das Parlament die Volksabstimmung nicht erlauben wird und dass die Bürgerinitiative, die in diesem Fall vor das Verfassungsgericht ziehen will, nun mit ihrem Referendumsvorhaben scheitern wird. Laut slowenischer Verfassung sind Referenden über Gesetze, die Verfassungswidrigkeiten im Bereich der Menschenrechte und Grundfreiheiten abschaffen, nicht zulässig. Im Unterschied zu vergangenen Anläufen, bei denen Referenden zugelassen waren, weisen die Rechtsexperten darauf hin, dass in diesem Fall das Höchstgericht die Verfassungswidrigkeit selbst festgestellt und ihre Behebung angeordnet hat.

Die Hindernisse, mit denen konservative Kreise das Inkrafttreten der Novelle behindern, ändern nichts daran, dass homosexuelle Paare schon jetzt die Ehe schließen und sich als Adoptiveltern bewerben können. Per Beschluss des Verfassungsgerichts können sie nämlich auch ohne entsprechende Gesetzesänderungen diese Rechte in Anspruch nehmen. Laut früheren Medienberichten haben schon im August die ersten Paare geheiratet. (APA, 18.10.2022)