Gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger wird bereits ermittelt.

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Auch den ÖVP-Klubchef belastet Thomas Schmid schwer. An die 100-mal kommt August Wögingers Name im Vernehmungsprotokoll der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vor – fast immer in Zusammenhang mit einer Causa, die bereits bekannt ist.

Schmids wichtigste Aussagen

  • Wöginger soll bei Schmid zugunsten einer "ausschließlich parteipolitisch motivierten" Postenbesetzung interveniert haben und diesen zum Amtsmissbrauch angestiftet haben.
  • Den damaligen Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) habe Schmid über Wögingers Begehr informiert – was dieser "einfach zur Kenntnis genommen" habe.

Im öffentlich gewordenen Vernehmungsprotokoll der WKStA gibt Schmid an, dass die Verdachtslage in der sogenannten Causa Postenschacher zutreffe. Die Justizbehörde ermittelt seit Monaten gegen Wöginger wegen des Verdachts auf Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Im Februar 2022 war publik geworden, dass Wöginger bei Schmid wegen einer Postenbesetzung zugunsten eines ÖVP-nahen Kandidaten interveniert haben soll.

Es geht um das Jahr 2017, zu jenem Zeitpunkt war Schmid Kabinettschef im Finanzministerium, Wöginger Abgeordneter zum Nationalrat und Bundesobmann des Österreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbundes (ÖAAB). Damals wurde ein Vorstand beziehungsweise eine Vorständin des Finanzamtes für Braunau, Ried und Schärding gesucht. Die Wahl fiel auf einen Bürgermeister sowie Partei- und ÖAAB-Kollegen Wögingers – und nicht auf eine andere Bewerberin, die das besagte Finanzamt zuvor interimistisch geleitet hat.

Im vergangenen Februar beantragte die WKStA in dem Fall vom Nationalrat die Auslieferung des nunmehrigen Klubobmanns. Der Beschluss für die Aufhebung seiner Immunität fiel einstimmig, Wöginger hatte sich im Vorfeld selbst dafür ausgesprochen. Er bestreitet die Vorwürfe weiterhin. Schmid hingegen sagt, Wöginger habe "klar zum Ausdruck gebracht", dass ihm die Personalie "ein wichtiges Anliegen" und der Wunschkandidat ÖVP-Bürgermeister und ein Freund Wögingers aus dem ÖAAB sei. Dessen "berufliches Fortkommen innerhalb der Finanzverwaltung" sei ihm ein "besonderes Anliegen".

"Ausschließlich parteipolitisch"

Schmid zeigt sich überzeugt, dass die Personalentscheidung "parteipolitisch motiviert" und nicht aufgrund von fachlichen Gründen erfolgt sei: "Es ging ausschließlich darum, dem Wunsch von Wöginger zu entsprechen", gab er zu Protokoll. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung. (Anna Giulia Fink, 19.10.2022)