Die strengeren Regeln für die Kreditvergabe für Wohnimmobilien haben Finanzminister Magnus Brunner auf den Plan gerufen.

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Wien – Manchmal geht es schnell. Dieser Tage hat Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) einen Brief an die Chefs der Finanzmarktaufsicht (FMA) geschrieben, in dem es um die erst im Sommer verschärften Vorgaben für die Immokreditvergabe geht. Er fordert die FMA-Chefs Helmut Ettl und Eduard Müller auf, die Lockerung der Vorgaben zu prüfen. "Aufgrund der verschärften Bedingungen für die Kreditvergabe tritt zunehmend die Situation ein, dass die Menschen in unserem Land nicht mehr in der Lage sind, Zugang zu Krediten zu erlangen", kritisiert er im Brief, aus dem die APA zitierte.

Zwar würden die grundsätzlichen Ziele der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) "weitgehend anerkannt". Es gebe aber in einer Vielzahl von Stellungnahmen "Kritik an der Auslegung in der Praxis", und "insbesondere junge Familien sind nicht mehr in der Lage, sich eigenen Wohnraum zu schaffen", so der Minister. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hätten sich inzwischen geändert, und "zusätzlich zur regulatorischen Hemmung bei der Kreditvergabe ist auch erweiterte Vorsicht bei den Kreditinstituten eingetreten". Man solle prüfen, "ob die FMA-Verordnung in ihrer derzeitigen Form noch zeitgemäß ist".

Mikl-Leitner nicht begeistert

Vor ihm hat sich schon die in der ÖVP sehr mächtige niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner zu Wort gemeldet, die gerade wahlkämpft. Die KIM-Verordnung sei "unverhältnismäßig und überbordend", kritisierte sie und kündigte einen niederösterreichischen Weg an: Haftungsübernahme durchs Land und Verlängerung der Laufzeit von Landesdarlehen. Wobei es bei der Haftung um eine überschaubar hohe Ausfallshaftung für die Banken geht, für den Fall also, dass Kreditnehmer nicht zurückzahlen können.

Gemäß den neuen Vorschriften dürfen Kredite nicht länger als 35 Jahre laufen, der Eigenmittelanteil muss mindestens 20 Prozent betragen, und die Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens ausmachen. Zusätzlich gibt es Ausnahmekontingente. Die Verschärfungen wurden implementiert, um die "zunehmenden systemischen Risiken bei der Wohnimmobilienfinanzierung zu begrenzen", hatte die FMA erklärt.

Ministerium involviert

Das Interessante am Vorstoß des Finanzministers: Sein Ministerium war maßgeblich am Zustandekommen der strengeren Regeln beteiligt. Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG), in dem das Ministerium neben Mitgliedern aus FMA, Notenbank und Fiskalrat die Mehrheit hat und dessen Vorsitzenden und Vizevorsitzenden es stellt, warnt schon seit Jahren vor dem wachsenden Risiko aus den Immokreditvergaben.

2018 legte es bereits Vorgaben fest, die Banken hätten sich aber nicht daran gehalten, wie es in Aufsichtskreisen heißt. Ende 2021 teilte das Gremium mit, es werde eine Empfehlung aussprechen. Das geschah im März – und für die FMA bedeutet das rechtlich, dass sie den Inhalt der Empfehlung in eine Verordnung gießen muss. Der Verordnungsentwurf ging durch die übliche Begutachtung und wurde vom Finanzministerium genehmigt. Seit August ist die Verordnung in Kraft.

Die nächsten Schritte

Wie es nun weitergeht? Die FMA hat den Brunner-Brief ans FMSG weitergeleitet (also wohl an dessen Vorsitzenden, Sektionschef Alfred Lejsek aus dem Finanzministerium, Anm.), wie FMA-Sprecher Klaus Grubelnik sagt. Man gehe davon aus, dass das Gremium Fakten und Daten evaluieren und dann prüfen werde, ob die Verordnung angemessen sei und zielgerichtet wirke. Sollte die Empfehlung dann abgeändert werden, "werden wir sie regulatorisch umsetzen", so der FMA-Sprecher. In dem Fall käme also bald eine neue Verordnung, KIM 2. (Renate Graber, 21.10.2022)