Im heurigen Frühjahr hat die WBV-GFW in der Seestadt Aspern die "Kulturgarage" samt einem Wohnbau dahinter fertiggestellt.

Foto: Putschögl

Die Causa WBV-GFW scheint zu einem Ende gekommen zu sein: Der gemeinnützige Bauträger, der früher WBV-GÖD hieß, hat seit vergangenem Samstag einen neuen Eigentümer laut Firmenbuch: das Österreichische Siedlungswerk (ÖSW). Eine mehrere Jahre andauernde Übernahmeschlacht rund um den Bauträger mit knapp 3000 Wohneinheiten und einer Bilanzsumme von rund 400 Millionen Euro ist damit entschieden.

"Jetzt sind wir Herr im Haus", zeigt sich ÖSW-Chef Michael Pech im Gespräch mit dem STANDARD erfreut. Denn neben dem ÖSW war in den vergangenen Jahren auch die gemeinnützige BWSG an einer Übernahme der WBV-GFW dran, und vor fast drei Jahren hatte man dort deren Übernahme auch bereits bekanntgegeben. Das war, wie sich später herausstellte, etwas voreilig. Bei der Eisenbahner-Genossenschaft BWSG war man nämlich mit den damals aktuellen Eigentümern handelseins, das ÖSW hatte den Deal mit jenen Eigentümern besprochen, die nach Ansicht der Stadt Wien die eigentlich rechtmäßigen Eigentümer sein müssten.

Mehrere Fragen waren offen

Schon 2018 hatte das Land als Aufsichtsbehörde nämlich entschieden, dass alle Anteilsverkäufe an der WBV-GÖD, die ab 2009 stattgefunden hatten, komplett rückgängig gemacht werden müssen. Grund war die Nähe des damaligen Käufers Christian Hosp zum umstrittenen Investor Michael Tojner. Der galt einerseits als zu sehr mit der Bauwirtschaft verbandelt, um einen gemeinnützigen Bauträger besitzen zu dürfen; die "Unabhängigkeit von Angehörigen des Baugewerbes" ist im Paragraph 9 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) festgeschrieben.

Andererseits ging es immer nur um die Muttergesellschaft der WBV-GFW, nämlich die (nicht gemeinnützige) "Gesellschaft zur Förderung des Wohnbaus Gmbh", die zu 99,9983 Prozent Eigentümerin der WBV-GFW ist. Anteile an dieser Gesellschaft wurden ab 2009 sukzessive verkauft, ohne Genehmigung der Aufsicht. Jahrelang drehte sich die Causa fortan um die Frage, ob der mittelbare Verkauf eines gemeinnützigen Bauträgers – eben über eine Muttergesellschaft – überhaupt bewilligungspflichtig war oder nicht. Seit Mai 2018 ist er das jedenfalls, damals wurde das WGG entsprechend verschärft. Davor gab es zu diesem Thema höchst unterschiedliche Ansichten.

Landesregierung untersagte Verkauf an Hosp

Im Unternehmen war man der Meinung, dass die Übertragungen nicht genehmigungspflichtig waren. Nach der Verschärfung des WGG – die auch rückwirkend gilt – stellte man allerdings einen Antrag auf nachträgliche Genehmigung, der später wieder zurückgezogen wurde. Allerdings erklärte die Stadt im September 2018, sie sei nun bereits amtswegig tätig geworden. Der Verkauf an Hosp wurde von der Landesregierung untersagt, eine Wiedereinsetzung der alten Eigentümer im Firmenbuch wurde vorgeschrieben, und zwar jener des Jahres 2008. Das war ein Konsortium rund um Michael Baumgartner und Stefan Gregorich. Diesem hatte die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) 2003 das Unternehmen ursprünglich verkauft.

Letztlich wurden die zwischen 2009 und 2016 erfolgten Anteilsübertragungen rechtskräftig für nichtig erklärt, weshalb es dann darum ging, welcher der beiden Kaufinteressenten sich durchsetzen würde. Das ÖSW hatte dabei nun die Nase vorne.

Michael Pech, ÖSW-Vorstand seit 1999 und von 2016 bis heuer außerdem Aufsichtsratsvorsitzender des Verbands Gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV), ist nun stellvertretender Aufsichtsratschef der gemeinnützigen WBV-GFW. Aufsichtsratsvorsitzender ist Gregorich, die Geschäfte führen laut Firmenbuch Baumgartner, der schon zwischen 2003 und 2018 in dieser Funktion war, und Helmut Kubasta, der auch in mehreren ÖSW-Firmen als Geschäftsführer fungiert. (Martin Putschögl, 26.10.2022)