Durch die Schriftarten wird eine Verbindung zwischen dem Website-Besucher und Google-Servern hergestellt.

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Im Sommer sorgte eine Welle von Schreiben an Websitebetreiber für Aufsehen, in denen selbigen Verstöße gegen die DSGVO wegen Nutzung von Google Fonts vorgeworfen wird. Nun kommt es erneut zu einer Flut derartiger Schreiben, wie sowohl das deutsche IT-Medium heise.de als auch das Anwaltsportal anwalt.de berichten.

Demnach verschicken sowohl die Rechtsanwalt Lenard als auch die RAAG derartige Schreiben, heißt es auf der Website anwalt.de – teilweise erhalten Webmaster die Abmahnungen sogar doppelt. Laut heise.de sind erneut tausende Websitebetreiber betroffen, die zwischen 100 und 500 Euro bezahlen sollen.

Auch in Österreich

Im Sommer waren derartige Schreiben auch an Webmaster in Österreich ergangen, hierzulande wurden 190 Euro wegen der Einbindung von Google-Schriftarten verlangt. Der Vorwurf lautet, dass über die Schriftarten ein Kontakt zwischen den Website-Besuchern und Google-Schriftarten hergestellt wird.

In Österreich gingen die Schreiben von einer in Groß Enzersdorf ansässigen Kanzlei aus, die sich im Briefkopf als "Datenschutzanwalt" bezeichnet. Seine Mandantin habe bei einem Besuch der Website festgestellt, dass ihre IP-Adresse an Google, bzw. Alphabet weiter geleitet worden sei. "Der erfolgte Kontrollverlust über ein personenbezogenes Datum an Google, also ein Unternehmen, das bekanntermaßen massenhaft Daten über seine Nutzer sammelt, verursacht meiner Mandantin erhebliches Unwohlsein und nervt sie massiv", hieß es damals in dem Schreiben.

Crawler-Software

Später stellte sich heraus, dass sich die besagte Mandantin in einem AMS-Kurs umfassende IT-Kenntnisse angeeignet haben soll, welche ihr das Durchsuchen von Websites im großen Stil ermöglichten. Betroffenen-Anwälte erstatten anschließend Anzeige gegen den Anwalt und seine Mandantin, mit Vorwurf auf gewerbsmäßigen Betrug. (stm, 29.10.2022)