Afghanische Frauen zeigten bei den Protesten ihre Bildungsdokumente.

Foto: EPA / Stringer

Kabul – In der afghanischen Hauptstadt Kabul haben Frauen am Montag gegen ihr Arbeitsverbot durch die Taliban protestiert. Bei der Kundgebung im Stadtpark Share Nau hielten die Demonstrantinnen Plakate mit ihren Bildungszertifikaten hoch und forderten das Recht, einer Arbeit nachzugehen. Seit ihrer Machtübernahme im August 2021 haben die Islamisten Frauen den Zugang zu vielen Berufen versperrt und ihnen Posten in der Regierung verweigert. Die Demonstration wurde von den Taliban aufgelöst.

Auch im Norden des Landes protestierten Frauen am Sonntag gegen die Machthaber im Land. Studentinnen riefen vor der Universität Badakhshan (Badachschan) in der Stadt Faisabad "Bildung ist unser Recht" und "Tod den Taliban", nachdem unverschleierten Frauen der Zutritt auf das Universitätsgelände verwehrt worden war. Auf einem Video eines Lokalsenders ist zu sehen, wie die Frauen mit Schlägen und Tritten gegen das verschlossene Tor versuchen, sich dennoch Zutritt zu verschaffen, und schließlich von einem Taliban-Wächter gewaltsam vertrieben werden.

Erst im vergangenen Monat hatten die Taliban einige Universitätsfächer für Frauen gestrichen, darunter Maschinenbau und Journalismus. Immer wieder gehen vor allem Frauen gegen die Taliban-Regierung auf die Straße. Landesweite Proteste fanden im vergangenen Monat nach einem Anschlag auf Schüler und Schülerinnen der Hazara-Ethnie statt. Unter den über 50 Todesopfern waren vornehmlich Mädchen.

Weltstrafgerichtshof: Ankläger darf wieder zu Kriegsverbrechen in Afghanistan ermitteln

Am Montag wurde bekannt, dass die Anklage des Weltstrafgerichts in Den Haag die Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in Afghanistan wieder aufnehmen darf. Die Richter seien nicht davon überzeugt, dass die Taliban-Führung von Afghanistan selbst Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung habe.

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, will zunächst gegen die militant islamistischen Taliban sowie die Terrorgruppe IS ermitteln. Mögliche Kriegsverbrechen sind Angriffe auf die Zivilbevölkerung, illegale Hinrichtungen, Verfolgung von Frauen und Mädchen sowie Verbrechen gegen Kinder. Khan will angesichts begrenzter Mittel mutmaßliche Straftaten der afghanischen Armee und von Sicherheitskräften der USA zunächst nicht untersuchen.

Afghanistan wollte 2020 die Verfolgung selbst übernehmen. Dagegen hatte die Anklage Einspruch erhoben und nun recht bekommen. Das Weltstrafgericht ist ein sogenanntes Komplementärgericht, das nur dann eintritt, wenn die nationale Justiz das nicht will oder dazu nicht in der Lage ist. (APA, red, 31.10.2022)