Justizministerin Zadić reicht Klage vor dem Verfassungsgerichtshof ein, um laufende Ermittlungen zu schützen.

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Das Verhältnis zwischen den Ermittlern und den Abgeordneten im U-Ausschuss ist ein zwiespältiges: Manchmal profitiert man voneinander, etwa wenn im U-Ausschuss aus seinem weitreichenden Aktenbestand neue relevante Informationen herausgearbeitet werden. Manchmal besteht aber auch die Gefahr, dass durch die Aktivitäten im U-Ausschuss Ermittlungen gefährdet werden.

Besondere Alarmstimmung herrscht diesbezüglich vor der Befragung von Thomas Schmid, die am Donnerstag stattfindet. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte eigentlich den U-Ausschuss gebeten, ihren potenziellen Kronzeugen nur zu bislang bekannten Sachverhalten zu befragen – was ohnehin reichlich Stoff wäre.

ÖVP stimmte Einigung nicht zu

Doch als einzige Fraktion weigerten sich jene der (als Verband selbst beschuldigten) ÖVP, dieser Vereinbarung zuzustimmen. Nun wurde vonseiten der Opposition und der Justiz befürchtet, die ÖVP wolle sich durch Fragen an Schmid Informationen über neue, bislang geheime Ermittlungen aneignen – was die ÖVP naturgemäß bestreitet.

Im Justizministerium wurde seither getüftelt, wie man die Ermittlungen der WKStA schützen könnte. Nun hat man einen Plan gefunden: Das Ministerium will den Verfassungsgerichtshof (VfGH) anrufen und dort die mit dem U-Ausschuss getroffene Konsultationsvereinbarung thematisieren. Die regelt ja, wie sich der U-Ausschuss mit laufenden Ermittlungen befassen kann. Vom VfGH will das Justizministerium einerseits bestätigt sehen, dass nur zum Akt genommene Ermittlungsergebnisse an den U-Ausschuss übermittelt werden dürfen und dass das analog auch bei Kronzeugen für deren noch nicht bekannte Einvernahmen gelte. Außerdem brauche es eine neue Vereinbarung für Bereiche, in denen eine Gefährdung der Ermittlungen besteht.

Ministerium sieht Frageblockade

Das Justizministerium beruft sich darauf, dass der U-Ausschuss, sobald eine Klage eingebracht wurde, die Entscheidung des VfGH abwarten müsse, wenn der in bestimmten Fragen angerufen wurde. Daher sieht das Ressort dem Vernehmen nach Fragen an Schmid zu neuen Ermittlungssträngen für die Sitzung am Donnerstag de facto als blockiert an.

Justizministerin Alma Zadić (Grüne) sagt dazu, es sei ihre "Pflicht", laufende Ermittlungen zu schützen. "Gleichzeitig soll aber auch die parlamentarische Aufklärung durch den Untersuchungsausschuss sichergestellt werden", so die Ministerin. "Bis der Verfassungsgerichtshof entschieden hat, hat eine Befragung von MMag. Thomas Schmid im Untersuchungsausschuss zu jenen Bereichen, die die strafrechtlichen Ermittlungen der WKStA gefährden könnten, daher zu unterbleiben", sagte Zadić. (fsc, gra, 2.11.2022)