André Heller hat mit dem Rückkauf des gefälschten Basquiat-Rahmens die strafrechtlich relevante Tat nachträglich ausgebügelt.

Foto: Suzy Stöckl

Der angebliche Rahmen von Jean-Michel Basquiats Zeichnung, der sich als Bastelei von André Heller entpuppte, sorgt für einigen Wirbel und auch Häme. Dem Satiremedium "Die Tagespresse" zufolge reagiere der ertappte Heller nun mit einer "großen Geste" und spendiere der Albertina Michelangelos "David" in Form eines Barbie Ken. Lustig, ganz anders als die von Heller im "Falter" als "kindischer Streich" deklarierten falschen Angaben von einst.

Wie berichtet, sollten Wiener Kunsthändler in Hellers Auftrag eine Zeichnung von Basquiat samt zugehörigem Rahmen verkaufen. Letzterer sei laut Heller in seinem Beisein von Basquiat geschaffen worden. Die Details zur Entstehung hatte er in einem Interview 2016 dem international als Basquiat-Kenner anerkannten Kunsthistoriker und Kurator Dieter Buchhardt geschildert. Allein, sie entsprachen nicht der Wahrheit.

Vielmehr handelt es sich um einen aus Besenstielen und Spanplattenelementen gezimmerten Rahmen, auf den in Wien die Teile einer zuvor zerschnittenen Entwurfszeichnung von Basquiat geklebt wurden. Entgegen anderslautenden Angaben stellt Buchhart jetzt deutlich klar, "den Rahmen weder authentifiziert noch jemals behauptet zu haben, dies getan zu haben".

Rechtliche Folgen?

Mit zeitlichem Abstand wechselten zuerst die Zeichnung und später auch der Rahmen in den Besitz eines internationalen Sammlers. Der Rahmen-Deal wurde von Heller mittlerweile rückabgewickelt. Und damit ist auch die ursprünglich strafrechtlich relevante Handlung vom Tisch, wie Ernst Ploil, Rechtsanwalt und Teilhaber des Auktionshauses "im Kinsky" im STANDARD-Gespräch bestätigt: "Die seinerzeit begangene Täuschung bleibt aber", so sein Nachsatz.

Dem widerspricht Hellers Anwalt Thomas Höhne im "Kurier" insofern, als "es verfehlt wäre", überhaupt von einem Betrug zu sprechen: Denn das würde "ja den Vorsatz einerseits der Bereicherung und andererseits der Vermögensschädigung eines anderen voraussetzen, was nicht gegeben war", so Höhne.

Warten auf Antworten

Gegenüber dem "Kurier" weist André Heller "weite Teile des ,Falter'-Artikels als unwahr entschieden zurück". Dazu dürfte etwa der dort erwähnte ursprüngliche Verkaufspreis des Rahmens gehören, der im Bericht mit drei Millionen Euro beziffert wurde.

Dem widersprechen auch die beiden Wiener Kunsthändler Eberhard Kohlbacher und Alois Wienerroither. Denn von ihnen sei der Rahmen ja nie separat, sondern nur zusammen mit der Zeichnung zum Verkauf angeboten worden: für sieben Millionen Euro insgesamt, wie der STANDARD im März 2017 berichtete.

Experten zufolge wäre der Anteil bei einem Künstlerrahmen als Bestandteil eines Kunstwerkes in so einem Fall bei etwa 20 Prozent des veranschlagten Kaufpreises gelegen: also in einer Größenordnung von etwa 1,4 Millionen Euro. Tatsächlich wurde der Rahmen aber später über Vermittlung des Künstlermanagers Amir Shariat um 800.000 Euro verkauft. In diesen Deal waren Wienerroither & Kohlbacher nicht mehr involviert.

Der vom STANDARD am Dienstag an André Heller übermittelte Fragenkatalog blieb bislang unbeantwortet. Eine von seinen Rechtsanwälten angekündigte Stellungnahme lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. (Olga Kronsteiner, 2.11.2022)