Zum Fall André Heller: Täuschung darf nicht bagatellisiert werden
Die Basquiat-Rahmen-Aktion als "kindischen Streich" zu bezeichnen ist ein fragwürdiges Framing
Kommentar
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Olga Kronsteiner
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Etwas zu fälschen ist kein Kavaliersdelikt. Das weiß auch André Heller, der einen selbstgebastelten Rahmen als einen von Jean-Michel Basquiat geschaffenen ausgab und sich auch noch als Zeitzeuge inszenierte. Es wirkt mutmaßlich eher wie eine gezielte Täuschung für einen höheren Verkaufserlös als wie ein "kindischer Streich", womit sich Heller nun zu rechtfertigen versucht.
Ein zauberhaftes wie fragwürdiges Framing, das mehr über ein elitäres System aussagt, als der Branche lieb sein sollte. Tausendsassa hin oder her. Selbst die vielbeschworene Freiheit der Kunst legitimiert nicht alles. Sie endet dort, wo Zweckentfremdung beginnt: wo Macht zur Verwirklichung künstlerischer Visionen missbraucht wird, wo staatlich befüllte Portokassen mit der eigenen Geldbörse verwechselt werden oder konstruierte Märchen dem eigenen Profit dienen.
Reflexartige Verteidigung
Im Windschatten kleinerer und größerer Skandale ist in Österreich schon traditionell ein seltsames Phänomen zu beobachten: das Ausrücken der Bagatellisierer. Reflexartig werden oft Taten, die im Strafgesetzbuch teils klar definiert sind, verharmlost und Aufdecker wie Kritiker als Erbsenzähler verunglimpft. Ein Bärendienst. Denn die Kunstszene darf kein rechtsfreier Raum sein, wo Täuschungen in den Rahmen einer künstlerischen Intervention fallen. (Olga Kronsteiner, 3.11.2022)
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