Wien – Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) will den Jugendkrawallen in Linz am vergangenen Wochenende harte Konsequenzen folgen lassen. An den Ausschreitungen waren laut Polizei unter anderem 28 syrische und 14 afghanische Staatsbürger beteiligt.
Bei ihnen und allen anderen nicht österreichischen Verdächtigen will der Minister wie berichtet eine Asylaberkennung oder eine andere aufenthaltsrechtliche Rückstufung prüfen lassen. Und, so Karner im Ö1-"Morgenjournal" am Freitag, es müsse darüber diskutiert werden, ob nicht doch wieder Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien möglich wären.
"Mittelfristige" Pläne
Dabei blieb der Minister recht diffus. "Mittelfristig", so sagte er, könne man Flüchtlinge wieder in manche Regionen Syriens zurückschicken – und auch nach Afghanistan könne für Männer eine zwangsweise Rückkehr wieder möglich sein. Derzeit nämlich ist beides unmöglich – und als Minister kann Karner das kurzfristig nicht ändern.
Nach Afghanistan, wo seit August 2021 wieder die Taliban regieren, wird infolge eines Abschiebstopps des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im August 2021 europaratsweit niemand zwangsweise zurückgebracht. Auch die EU-Grenzschutzagentur Frontex führt seitdem keine Charterabschiebungen nach Afghanistan durch; ein Umstand, der das Innenministerium in Wien Mitte August 2021 dazu bewog, nationale Charterflüge in das Taliban-Land zu erwägen: Umgesetzt wurde dieser Plan nicht.
Freiwillige Rückkehr
Auch in das nach wie vor vom Krieg schwer gezeichnete Syrien wird aus Österreich seit mehreren Jahren niemand abgeschoben. Forderungen, es doch wieder zu tun, wurden in den vergangenen Jahren vor allem in nordeuropäischen Staaten laut.
Als Hinweis, dass eine Wiedereinreise in die beiden Ländern doch möglich sei, zog Karner am Freitag Zahlen heran, wie viele syrische und afghanische Staatsbürger heuer freiwillig in ihr Heimatland zurückgekehrt seien. Bisher hätten das 29 Afghaninnen und Afghanen sowie 48 Syrer und Syrerinnen getan, sagte er.
Einzelne kehren in Unruhegebiete zurück
Statistische Bestätigung gibt es für diese Zahlen nicht. Syrische und afghanische Staatsbürger können auf mehreren Wegen versuchen, in ihre Heimat zurück zu gelangen. Eine Möglichkeit ist die Rückkehrberatung bei der Asyl-Bundesbetreuungsagentur BBU, die neben der Grundversorgung und der Rechtsberatung auch diese Aufgabe innehat. Auch der Weg über die jeweilige Botschaft ist möglich.
Fakt ist, dass es in den vergangenen Jahren immer wieder einzelne Menschen gab, die freiwillig in weniger vom Krieg betroffene Regionen Syriens zurückkehrten. Die Rückkehrberatung unterstützt sie etwa bei der Beschaffung der nötigen Papiere oder dem Bezahlen von Flugtickets.
Wohin abgeschoben wird
Durchaus aus Österreich abgeschoben wird indes zum Beispiel in den Kosovo, nach Serbien oder Bosnien, woher weitere der über 100 an den Krawallen beteiligten Jugendlichen kommen. Rechtsexperten bezweifeln jedoch, dass die Teilnahme an und die Täterschaft im Rahmen der Ausschreitungen allein ein ausreichender Grund für einen solchen Schritt sind. (Irene Brickner, 4.11.2022)