Medienministerin Susanne Raab (ÖVP, links im Bild) und die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer bei der Präsentation des Medienpakets am 5. Oktober.

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Wien – Das Medienministerium im Bundeskanzleramt hat Gesetzesentwürfe für die neue Journalismusförderung von 20 Millionen Euro pro Jahr für Textmedien sowie eine Novelle des Medientransparenzgesetzes mit neuen Regeln für Regierungswerbung in Begutachtung geschickt und Freitagabend an Interessenvertretungen und andere, potenziell betroffene Organisationen versandt. – Ein Monat nach der Präsentation der Pläne Anfang Oktober. Die Neuerungen sollen nun laut Entwurf mit 1. Juli 2023 in Kraft treten.

Die geplante Journalismusförderung

Die neue, vorerst geplante "Förderung des qualitätsvollen Journalismus in Medien des Print- und Online-Bereichs" muss jedenfalls von der EU-Kommission auf ihre Vereinbarkeit mit den Beihilferegeln der Union geprüft und akzeptiert werden.

Neu ist die Förderung reiner Onlinemedien und von seltener als wöchentlich erscheinenden Titeln (abgesehen von der überschaubaren Publizistikförderung).

Ausschlussgründe sind – wie bei der Digitaltransformationsförderung – Aufrufe zum gewaltsamen Kampf gegen Demokratie und Rechtsstaat, Befürwordung von Gewalt gegen Menschen als Mittel der Politik, wiederholte Aufforderung zur Missachtung der Rechtsordnung oder Aufstachelung zu Hass und Gewalt, ebenso Verurteilungen der Medienmacher nach dem Verbotsgesetz. Diese Ausschlussgründe gelten künftig laut Entwurf auch für die bestehende Presseförderung.

Die Eckpunkte der Förderung:

Gefördert werden "textbasierte Nachrichtenmedien" in Print von täglich bis monatlich und – erstmals auch – Online. Die Bedingungen für Onlinemedien wurden gegenüber den Plänen von Anfang Oktober noch etwas gelockert: Sie müssen nun 30 Millionen Zeichen neue redaktionelle Inhalte pro Jahr veröffentlichen, vor einem Monat war noch von 40 Millionen Zeichen die Rede. Zumindest die Hälfte des Inhalts muss redaktionell gestaltet sein. Onlinemedien müssen zumindest 300.000 Unique User pro Monat haben. Und Medien grundsätzlich zumindest drei Redakteurinnen oder Redakteure, die nach Journalismus-Kollektivvertrag oder "vergleichbaren" KVs oder zu vergleichbaren Konditionen/Gehältern angestellt sind.

Medien von Parteien können nicht gefördert werden, solche von Kirchen und Religionsgemeinschaften schon.

Im Gegensatz zur Presseförderung gibt es diese Journalismusförderung auch für Gratismedien.

  • 15 Millionen Euro von insgesamt 20 fördern journalistische Arbeitsplätze. 8000 Euro pro Kopf gibt es für die ersten 30 Journalistinnen und Journalisten bei einem Medium. 4500 Euro für die weiteren bis 150. Darüber gibt es 3000 Euro pro Kopf. Für angestellte Auslandskorrespondentinnen und -korrespondenten gibt es 10.000 Euro pro Kopf (bisher über die Presseförderung unterstützt).
  • Bis zu zehn Prozent Bonus gibt es auf diese Pro-Kopf-Förderung für Redaktionsstatute, Fehlermanagementsysteme, Qualitätssicherungssysteme und systematische Frauenförderung.
  • 2,5 Millionen Euro "Inhaltsvielfalts-Förderung" gibt es laut Begutachtungsentwurf für regionale Berichterstattung und internationale Berichterstattung sowie der EU-Berichterstattung.
  • 1,5 Millionen gibt es für Aus- und Weiterbildung, davon 900.000 für Einrichtungen der berufsbegleitenden Aus- und Fortbildung; 600.000 für berufsbegleitende Aus- und Fortbildung und Nachwuchs in Redaktionen.
  • 750.000 Euro sind für "Medienkompetenz-Förderung" vorgesehen, je die Hälfte für "repräsentativer Medienpädagogikeinrichtungen" (bis zur Hälfte ihrer Aufwendungen wird gefördert, andere öffentliche Förderungen müssen eingerechnet werden) und für Gratis-Abos für Schulen, die bisher von der Presseförderung subventioniert werden.
  • 150.000 Euro gibt es für Selbstkontrolleinrichtungen der Branche wie den Presserat
  • 50.000 für Presseclubs
  • 50.000 gibt es für Medienforschung, etwas weniger als bisher über die Presseförderung.

Aus der weiter bestehenden Presseförderung für Tages- und Wochenzeitungen wird die sogenannte Qualitätsförderung in die neue Journalismusförderung verlegt. Sie umfasste 2022 1,56 Millionen Euro von insgesamt 8,9 Millionen Euro Presseförderung. Da gingen etwa 608.400 Euro an Journalismusausbildungsinstitutionen, 150.000 an Selbstkontrolle, 517.199 an Medienpädagogikeinrichtungen ("Mischa" des Zeitugnsverbands VÖZ) und Freiexemplare von Tages- und Wochenzeitungen, 138.601 an redaktionelle Ausbildung von Nachwuchs. Auslandskorrespondentinnen wurden 2022 mit insgesamt 200.000 Euro gefördert.

Die Förderung wird, wie die Presseförderung, von der weisungsfreien Medienbehörde KommAustria vergeben. Der Geschäftsführer der RTR GmbH vergibt die übrigen Medienförderungen: die Digitaltransformationsförderung (2022: 54 Millionen, danach jährlich 20), Privatrundfunkförderung (20 Millionen für kommerzielle Sender, fünf für nichtkommerzielle), Fernsehfonds (13,5 Millionen für Produktionen).

Neue Regeln für Regierungswerbung

Mit der neuen Journalismusförderung gehen auch neue Regeln für Werbung öffentlicher Stellen in Begutachtung. Ausnahmen von der vierteljährlichen Meldepflicht an die KommAustria für nicht periodische Medien werden gestrichen und etwa auch Plakatwerbung erfasst. Ebenso müssen künftig Buchungen unter 5000 Euro pro Quartal gemeldet werden, über 5000 Euro müssen die gebuchten Sujets mitgemeldet werden. Neu ist auch die Meldepflicht für Sponsorings öffentlicher Stellen.

Kampagnen mit mehr als 150.000 Euro Buchungsvolumen müssen auf der Einstiegs-Website der jeweiligen öffentlichen Stelle ein Jahr lang abrufbar erklärt werden – Zielgruppen, Inhalte, Agentur oder zuständige interne Abteilung, Begründungen für die Medienauswahl.

Für Kampagnen mit mehr als 750.000 Euro Volumen müssen zudem – extern oder intern – Wirkungsanalysen erstellt und veröffentlicht werden.

Eine Obergrenze für Werbung von öffentlichen Stellen, wie im Vorfeld diskutiert, ist nicht vorgesehen.

Die KommAustria und die sie unterstütztende RTR GmbH müssen die Daten künftig "rasch auffindbar und einfach handhabbar veröffentlichen", vergleichbar mit früheren Meldungen und möglichst "eindeutig" visualisiert. Die bisher vorgeschriebene Löschung der Daten nach zwei Jahren entfällt.

Die Strafen für Nicht- oder Falschmeldung von Werbebuchungen werden von 20.000 auf 50.000 Euro, im Wiederholungsfall von 60.000 auf 100.000 Euro erhöht. (fid, 5.11.2022)