In zehn bis 15 Prozent der Betriebe werden Kühe noch permanent angebunden.

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Wien – Milch- und Rindfleischprodukte mit dem Ama-Gütesiegel dürfen ab 1. Jänner 2024 nicht mehr von dauerhaft angebundenen Kühe stammen. Derzeit nehmen noch rund zehn bis 15 Prozent der Betriebe eine Ausnahme in Anspruch, wonach in bereits bestehenden Ställen eine Anbindehaltung noch erlaubt ist. Eine Ausnahme die eigentlich bis 2030 gelten sollte, wurde nun verkürzt, teilte das Landwirtschaftsministerium am Sonntag mit. Bei Stall-Neubauten ist die Anbindehaltung bereits verboten.

"Dieser Schritt ist für die heimische Landwirtschaft aber nicht einfach", so Agrarminister Norbert Totschnig (ÖVP). Daher gibt es Unterstützung für Umsteige-Betriebe. Betriebe, die bis zu zwei Jahre vor der gesetzlichen Frist aus der dauernden Anbindehaltung umsteigen – also bis Ende 2027 – werden finanziell unterstützt. Dafür stehen 30 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. (APA, 6.11.2022)