In luftigen Höhen bewegten sich die Staatshilfen in ausgewählten Fällen. Ob ein Betrieb Coronahilfen bekam oder nicht, war bisweilen eine wackelige Angelegenheit – und kaum nachvollziehbar.

Foto: Thomas Neuhold

Wien – Wiewohl vom Rechnungshof (RH) für die Zeit ab Gründung im Jahr 2020 bis Juni 2021 auf Herz und Nieren geprüft, bleiben bei der für die Abwicklung der Corona-Hilfen zuständigen staatlichen Agentur Cofag viele Fragen unbeantwortet. Eine von Neos-Budgetsprecherin Karin Doppelbauer eingebrachte und nun beantwortete parlamentarische Anfrage zeigt weitere Widersprüche auf.

So wurden von der Cofag Zuschüsse beziehungsweise Garantien genehmigt, obwohl für selbige seitens der für die Prüfung von Anspruchsberechtigungen zuständigen Finanzämter ablehnende Stellungnahmen vorlagen. Wie viele negativ beschiedene Anträge es gab und um welche Summen es sich dabei handelte, gab Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) in der Anfragebeantwortung jedoch nicht preis. "In seltenen, begründeten Ausnahmefällen wurden trotz abschlägiger Stellungnahme seitens der Finanzverwaltung Anträge von der Cofag ohne Neuantragstellung im Rahmen der rechtlichen Vorgaben genehmigt", beschied das BMF. In der Regel seien bei Ablehnung neue Anträge eingebracht worden, die gegebenenfalls genehmigt wurden.

Finanz weiß nicht alles

Genau Bescheid wusste das Ministerium hingegen im umgekehrten Fall, nämlich wie viele Förderanträge von der Cofag abgelehnt wurden, obwohl die Finanzverwaltung ein positives Testat in Form eines Ergänzungsgutachtens gegeben hatte. Diesfalls war das laut BMF in 74 Fällen der Fall.

Begründet wird der Widerspruch damit, dass die Prüfungsschwerpunkte der Finanzämter nicht alle Antragsvoraussetzungen abdeckten, es habe ungeprüfte Themen gegeben, etwa Interdependenzen mit anderen Zuschussanträgen, die von der Cofag selbst geprüft würden.

Cofag-Organe weisungsfrei

Die Genehmigung von Zuschüssen folgte grundsätzlich der Stellungnahme der Finanzverwaltung, schreibt das Finanzministerium (BMF). Allerdings seien die Organe der Cofag bei Entscheidungen innerhalb der Richtlinien weisungsfrei. Wie berichtet, entscheidet ab 800.000 Euro ein mit Nationalratsabgeordneten der Regierungsparteien und externen Fachleuten besetzter Beirat, die Oppositionsparteien blieben dem Gremium deshalb fern.

Für Neos-Mandatarin Doppelbauer zeigt dieser Widerspruch einmal mehr, wie undurchsichtig die Cofag – eine Enkeltochter des BMF, die dadurch der parlamentarischen Kontrolle entzogen ist – und deren Vorgehen und Wirken "war und nach wie vor ist. Diese Geheimniskrämerei und das Chaos rund um die Cofag sind ein weiterer Beleg dafür, dass diese Bundesregierung Weltmeister im Steuergeldausgeben ist, aber nie das Beste für Österreich dabei herauskommt", echauffiert sich die Neos-Abgeordnete. "Es kommt immer nur das heraus, was für die Parteifreunde am besten ist."

Politische Geschütze?

Ob dieser Befund auch auf den ÖVP-Nationalrat und Tourismussprecher Franz Hörl zutrifft? Der Tiroler Hotelier und Seilbahner soll 2020 bei einem Gesamtgewinn von gut 1,7 Millionen Euro an die 160.000 Euro an Corona-Hilfen erhalten haben. Bis 2022 hätten sich die Corona-Hilfen auf 1,5 Millionen Euro summiert. Das insinuiert das SPÖ-Magazin Kontrast. Hörl weist dies zurück: "Die Corona-Hilfen an mich werden aus politischen Gründen wohl bewusst falsch dargestellt, oder irgendwelche Leute können keine Bilanzen lesen", zitiert die Tiroler Tageszeitung Hörl. Die Jahresabschlüsse 2021 und 2022 für die Gaspingerhof F. Hörl GmbH, an der Hörl 85,5 Prozent hält, lägen noch gar nicht vor.

Rückforderungen stehen an

Auskunftsfreudiger ist das Finanzministerium übrigens bei den Rückforderungen von zu Unrecht bezogenen Coronahilfen: Geplant ist dies ab Ende 2022 und zwar in jenen Fällen, in denen der Antrag eines Fördernehmers die Antragsvoraussetzungen nicht erfüllt oder die Höhe der Förderungen nicht den rechtlichen Vorgaben entspreche, heißt es in der Beantwortung. Zu den häufigsten Gründen gehören gewährte Vorschüsse, auf die dann kein Antrag auf Fixkostenzuschuss 800 erfolgte. Dies sei 1456 Mal der Fall gewesen. In 2.206 Fällen ist kein Antrag mit qualifitzierten Daten vorhanden und in 3797 Fällen war bei der Endabrechnung der Ist-Wert kleiner als der Planwert. Bei immerhin 828 Fällen liegt keine Antragsberechtigung vor. (Luise Ungerboeck, 7.11.2022)