Aus "Sicherheitsgründen" hat die Gemeinde St. Georgen im Attergau nun einen sofortigen Abbau der Zelte veranlasst.

APA/DANIEL SCHARINGER

Linz/Wien – Die Gemeinde St. Georgen im Attergau geht nun baurechtlich gegen die 17 Zelte für Asylwerber in der Erstaufnahmestelle Thalham vor – und bringt damit die für die Zeltaufstellung zuständige Bundesbetreuungsagentur (BBU) des Innenministeriums unter massiven Druck.

"Der entsprechende Mandatsbescheid für eine sofortige Räumung ist Montagfrüh rausgegangenen", sagt der St. Georgener Bürgermeister Ferdinand Aigner als oberste Baubehörde im STANDARD-Gespräch. Aigner bringt vor allem den Sicherheitsaspekt ins Spiel: "Wenn etwa der Wind reinfährt, kann es schnell lebensbedrohlich werden." Auf dem Gelände der Erstaufnahmestelle stehen aktuell 17 Zelte für rund 100 Personen – was seit Wochen die Wogen in der kleinen oberösterreichischen Gemeinde hochgehen lässt.

BBU will Bescheid anfechten

Bei der BBU heißt es, dass die Aufstellung der Zelte rechtens sei. Den entsprechenden Bescheid des Bürgermeisters werde man juristisch anfechten.

Dem Mandatsbescheid müsse aber Folge geleistet werden. Das bedeute, dass die Zelte nach Ablauf von drei Tagen geräumt und abgebaut sein müssen. Für danach gebe es aus heutiger Sicht keine Ersatzquartiere für die 100 bis dato in den Zelten lebenden Menschen, sagte am Montagvormittag ein BBU-Sprecher dem STANDARD.

Die Leute würden dann auf der Straße stehen, denn im Unterschied zu Tirol, wo es in Absam ebenfalls einen Zelträumungsbescheid gab, mache Oberösterreich keine Anstalten, zusätzliche Quartiere zur Verfügung zu stellen.

Krisensitzungen im Innenministerium

Für den frühen Montagnachmittag wurde daher eine erste Sitzung im Innenministerium angesetzt. Bis Mittwoch sollen mehrere weitere Zusammentreffen folgen, auch mit Vertretern des Landes Oberösterreich.

Besprochen werden dürfte dabei, wie mit einer Situation der Flüchtlingsobdachlosigkeit umgegangen werden soll. Insider sagen schon seit längerem, dass es zur Zeltaufstellung nur eine Alternative gebe: einen Aufnahmestopp in den überfüllten Bundesquartieren.

Vorreiter in Sachen Anti-Zeltebescheid war die Tiroler Gemeinde Absam. Der dortige Bürgermeister hatte einen Räumungsbescheid für das Zeltlager erlassen, in dem 30 Asylwerber aus Marokko und Tunesien untergebracht waren. Die Begründung: Bei diesem Provisorium handle es sich baurechtlich um einen "Schwarzbau". Das Innenministerium kam in diesem Fall dem Bescheid der Baubehörde, also des Bürgermeisters, nach und baute die Zelte fürs Erste ab. Gegen den Bescheid wurde aber bereits Beschwerde eingelegt.

Die 30 Betroffenen sollen nun nach Kufstein übersiedelt und dort in einem Holzhaus untergebracht werden, das im Jahr 2015 zur Flüchtlingsunterbringung errichtet worden war.

Feuerpolizeiliche Probleme

Auch in Wels in Oberösterreich griff die Behörde jüngst rigoros durch: Nach einer feuerpolizeilichen Überprüfung in der Asylregistrierstelle der Stadt dürfen sich dort ab sofort nur mehr 100 Flüchtlinge auf einmal aufhalten. Man habe wegen "Gefahr im Verzug" gehandelt, sagte Vizebürgermeister Gerhard Kroiß (FPÖ). Denn zuletzt seien dort durch den Rückstau bei der Quartiersuche viel mehr Personen als zugelassen untergebracht gewesen, es seien zudem rund zehn Fälle von Diphtherie aufgetreten.

Aus Wels hatte es seit einiger Zeit Beschwerden gegeben, dass die Asylregistrierstelle in der Landespolizeidirektion in der Dragonerstraße überbelegt sei, weil viele Flüchtlinge statt wie vorgesehen nur einige Stunden tagelang dort warten mussten, bis sie in ein anderes Quartier überstellt wurden – obwohl die entsprechende sanitäre und räumliche Ausstattung in der Registrierstelle fehle. Von rund 170 statt der vorgesehenen 100 Personen war die Rede. (Markus Rohrhofer, Irene Brickner 7.11.2022)