Erinnerungsschreiben für den dritten Stich sollen an Personen ab fünf Jahren verschickt werden.

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Wien – Der Gesundheitsausschuss hat am Montag die rechtliche Grundlage für den Versand von Erinnerungsschreiben für Corona-Impfungen geschaffen. Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen wurde die nötige Änderung des Epidemiegesetzes im Ausschuss beschlossen – und damit eine Empfehlung der Datenschutzbehörde aufgegriffen, wie Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) erklärte. Mit der praktischen Umsetzung werde die Elga GmbH beauftragt.

Rauch berichtete im Ausschuss zudem, dass sich die – in der 15a-Vereinbarung "Zielsteuerung Gesundheit" 2021 von Bund, Ländern und Sozialversicherung geplante – Kostendämpfung von 3,6 (2017) auf 3,2 Prozent (2023) jährliches Ausgabenwachstum nicht mehr ausgehen werde. Die Rahmenbedingungen hätten sich verändert, verwies Rauch vor allem auf die zu erwartenden höheren Lohnabschlüsse. Im Ausschuss stand ein Monitoringbericht zur Zielsteuerung Gesundheit zur Debatte. Er wurde laut Parlamentskorrespondenz ebenso mehrheitlich zur Kenntnis genommen – und damit enderledigt – wie der Lebensmittelsicherheitsbericht.

Ermächtigung des Gesundheitsministers

Erinnerungsschreiben zur Covid-19-Impfung sollen angesichts der jüngsten Empfehlung des Nationalen Impfgremiums für den dritten Stich (also die Vervollständigung der Immunisierung) ab fünf Jahren verschickt werden. Um die Betroffenen dafür zu sensibilisieren beziehungsweise die Bereitschaft für die Impfung zu erhöhen, wurde der Gesundheitsminister mit der Gesetzesänderung ermächtigt, personalisierte Erinnerungsschreiben zu versenden. Die Elga GmbH soll anhand der im zentralen Impfregister gespeicherten Corona-bezogenen Angaben jene Personen ermitteln, für die die Vervollständigung der Grundimmunisierung oder eine Auffrischung empfohlen wird.

Das Epidemiegesetz soll rundum erneuert werden, kündigte Rauch an, einen entsprechenden Entwurf will er nächstes Jahr vorlegen. Außerdem werde 2023 ein umfassender Pandemieplan präsentiert. (APA, 7.11.2022)