Salzburg – Ein 62-jähriger Pensionist ist am Dienstagnachmittag am Landesgericht Salzburg wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenenjury befand den Mann für schuldig, im Sommer 2020 eine 81-jährige Pensionistin in ihrer Wohnung mit 28 Messerstichen getötet haben. Der nicht geständige Angeklagte wird von DNA-Spuren am Tatort massiv belastet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Landesgericht verurteilte den 62-Jährigen zu 20 Jahren Haft.
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Die alleinstehende frühere Bankbeamtin war am 30. August 2020 von einem Bekannten tot in ihrer Wohnung im Salzburger Stadtteil Maxglan aufgefunden worden. Die Leiche war, eingewickelt in eine acht Meter lange Stoffbahn, auf dem Teppich abgelegt worden. Den Ermittlungen zufolge dürfte sie bereits zwei oder drei Tage vorher ermordet worden sein.

"Es war ein Overkill – ein Übertöten", sagte Staatsanwältin Elena Haslinger zur Prozesseröffnung am Montag. 25 Stiche hätten die Vorderseite des Oberkörpers getroffen, drei die Rückseite. Die zierliche Frau muss sich heftig gegen den Angreifer gewehrt haben, verblutete aber.

DNA am Tatort gesichert

Die Polizei stellte nach der Tat zahlreiche DNA-Spuren sicher. Bei 14 DNA-Abrieben vom Tatort gab es eine Übereinstimmung mit dem Mundhöhlenabstrich des Mannes. Ihm konnten mehr als ein Jahr nach der Tat etwa Spuren unter den Fingernägeln der Toten, am Innenknauf der Eingangstür, an der Spüle in der Küche und an der langen Stoffbahn zugeordnet werden. Wie sich herausstellte, hatte der Verdächtige von 2006 bis 2021 selbst schräg unterhalb des Opfers in dem Wohnblock gewohnt und war dann nach Niederösterreich übersiedelt. Dort wurde er festgenommen.

Angeklagter bestreitet den Mord

Der unbescholtene 62-Jährige aber bestritt jeden Zusammenhang mit der Tat. "Ich bin unschuldig. Ich habe mit dem Mord nichts zu tun", erklärte er. Er sei nie in der Wohnung der Frau gewesen und habe auch keinen Kontakt zum Opfer gehabt. "Jemand anderer muss meine DNA eingeschleust haben." Er habe einige Tage vor der Tat Gegenstände zur Entsorgung im Erdgeschoß abgestellt, damit sich andere Bewohner daran bedienen können: Werkzeug, Handschuhe – und eben auch jene lange Stoffbahn, in die die Leiche eingewickelt war. Über die Handschuhe müsse die DNA dann in die Opferwohnung gekommen sein.

Hinweise auf ein Motiv fanden sich im Verfahren übrigens nicht. "Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Frau und der Angeklagte befreundet gewesen wären oder sich öfter getroffen hätten", sagte die Staatsanwältin. Und auch einen Raubmord schlossen die Ermittler weitgehend aus, weil sich in der Wohnung Schmuck, Bargeld und ein Sparbuch fanden. Lediglich die Geldbörse mit Bankomatkarte und die Wohnungsschlüssel fehlten. (APA, 9.11.2022)