Terroristische Inhalte soll man künftig nicht nur bei den Plattformen selbst, sondern auch der Kommaustria melden können.

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Wer im Internet auf Beiträge stößt, die terroristische Inhalte verbreiten, soll diese künftig der Kommaustria melden. Nachdem die Regulierungsbehörde die Inhalte geprüft hat, muss der Betreiber der Plattform die Inhalte innerhalb einer Stunde löschen. Geschieht das nicht, werde es "empfindliche" Strafen geben, kündigte Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) am Mittwoch nach dem Ministerrat an. Das entsprechende "Terrorinhalte-Bekämpfungsgesetz" ist derzeit in Begutachtung.

Drei Tage Prüfzeit

Dieses Gesetz soll die Arbeit von Polizei und der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) unterstützen. Geht bei der Kommaustria eine Meldung ein, hat diese 72 Stunden Zeit um zu prüfen, ob es sich tatsächlich um die Verbreitung terroristischer Inhalte handelt. Jede Meldung bei der Kommaustria werde selbstverständlich an die Polizei weitergegeben, betonte die Medienministerin. Anlass für dieses Gesetz ist eine EU-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte.

"Immer wieder wird das Internet für terroristische Propaganda missbraucht. Auch in der Radikalisierung vom Attentäter in Wien spielten soziale Plattformen eine große Rolle", betonte Raab. Konkret geht es etwa um die Suche nach Mittätern, Lernhilfen um Bomben zu basteln oder das Verbreiten von IS-Propaganda, auf Social Media aber auch anderen Webseiten. Wird ein Beitrag gar nicht oder nicht innerhalb der einstündigen Frist vom Netz genommen, werde es "empfindliche" Strafen bis hin zu vier Prozent des Umsatzes des Unternehmens geben, sagte Raab. (APA, 9.11.22)