Da der Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten werden kann, ist unklar, ob die Wahlwiederholung in Berlin tatsächlich stattfindet.

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Berlin – Wegen zahlreicher Pannen soll in Teilen von Berlin die deutsche Bundestagswahl vom vergangenen Jahr wiederholt werden. Das beschloss der Bundestag am Donnerstagabend und folgte damit einer Empfehlung seines Wahlprüfungsausschusses. In 431 Berliner Wahlbezirken sollen die Bürgerinnen und Bürger demnach erneut die Erst- und Zweitstimme abgeben.

Es gilt allerdings als wahrscheinlich, dass dieser Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Deshalb ist unklar, wann die Teilwiederholung der Wahl tatsächlich stattfinden wird.

Wahlwiederholung für Abgeordnetenhaus möglich

Die Bundestagswahl am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Es gab lange Schlangen und Wartezeiten sowie falsche oder fehlende Stimmzettel, weshalb einige Wahllokale vorübergehend geschlossen wurden. Vielerorts blieben sie wegen des Andrangs und der Verzögerungen bis weit nach 18 Uhr geöffnet, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits Prognosen und Hochrechnungen kursierten.

Parallel zur Bundestagswahl fand damals in Berlin auch die Wahl zum Abgeordnetenhaus statt. Über deren Wiederholung will das Landesverfassungsgericht am kommenden Mittwoch entscheiden. In der mündlichen Verhandlung zeichnete sich ab, dass diese Wahl komplett wiederholt werden dürfte. (APA, 11.11.2022)