Auch die Frage, ob Schmid ÖVP-Mitglied sei, wollte dieser im U-Ausschuss nicht beantworten. Er verwies auf das laufende Strafverfahren.

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Das Schweigen des Ex-Öbag-Chefs und Ex-Generalsekretärs Thomas Schmid beschäftigt nun auch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG): Dort hat Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) – bereits am Mittwoch – den Antrag auf Verhängung von Beugestrafen gegen Thomas Schmid wegen 27-facher Verweigerung der Aussage im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss eingebracht. Das berichtete der ORF am Samstag.

In einer "Profil"-Umfrage sprach sich indes eine Mehrheit dafür aus, dass der von Schmid vor der Korruptionsstaatsanwaltschaft belastete Sobotka zurücktreten sollte.

Mehrheit für Rücktritt Sobotkas

Insgesamt 55 Prozent der 800 teils telefonisch, teils online Befragten sprachen sich dafür aus, dass der Nationalratspräsident zurücktritt. 17 Prozent fanden, er könnte im Amt bleiben. Das ergab die vom Meinungsforschungsinstituts Unique Research durchgeführte Umfrage. Schmid, der frühere Generalsekretär im Finanzministerium und Ex-Öbag-Chef, hatte ihm in seinen Aussagen vor der WKStA vorgehalten, in zwei Steuerangelegenheiten ÖVP-Institute betreffend interveniert zu haben – was Sobotka als "Lügen" zurückwies.

Bei Schmids Befragung im U-Ausschuss am 3. November hat wegen einer Auslandsreise Sobotkas die Zweite Präsidentin Doris Bures (SPÖ) die Sitzung geleitet. Den Antrag auf Beugestrafe brachte jetzt der Nationalratspräsident beim Bundesverwaltungsgericht ein. Er beantragt Beugestrafe "in angemessener Höhe wegen fortgesetzter ungerechtfertigter Verweigerung der Aussage in Bezug auf 27 Fragen", berichtete das Ö1-"Journal um acht" am Samstag. Der Ex-Öbag-Chef hatte unter Hinweis auf das gegen ihn laufende Strafverfahren keine einzige Frage der Abgeordneten beantwortet, nicht einmal jene, ob er ÖVP-Mitglied ist.

Noch keine Rechtsprechung

Das Bundesverwaltungsgericht hat ab Einlangen des Antrages vier Wochen Zeit für die Entscheidung. Es soll auch klären, wie hoch die Strafe ausfällt. In der Verfahrensordnung sind bis zu 1.000 Euro Geldstrafe für ungerechtfertigte Aussageverweigerung angedroht. Aber es ist nicht klar, ob dies pro Frage oder pro Ausschusstag gilt. Auch Rechtsprechung gibt es dazu noch keine. Deshalb, hält Sobotka in seinem Schreiben fest, "wird die Verhängung der Beugestrafe ohne zahlenmäßige Festlegung beantragt". (etom, APA, 12.11.2022)