Eine Wölfin im Gailtal ist nicht mehr.

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Klagenfurt/Hermagor – Eine Wölfin ist in der Nacht auf Montag im Kärntner Gailtal abgeschossen worden. Seit vier Wochen hatte dort eine Abschussmöglichkeit gemäß der Kärntner Wolfsverordnung bestanden, teilte der zuständige Landesrat Martin Gruber (ÖVP) am Dienstag in einer Aussendung mit. Es ist der erste Abschuss gemäß der Kärntner Wolfsverordnung, die die Jagd auf die geschützten Tiere ermöglicht, wenn sie viele Nutztiere reißen oder sich wiederholt in besiedeltes Gebiet vorwagen.

Der Abschuss durch einen Jäger wurde, so wie es die Verordnung vorsieht, innerhalb von 24 Stunden an das Land Kärnten gemeldet. Der Wolfsbeauftragte des Landes begutachtete die Umstände und bestätigte, dass die Wölfin innerhalb des laut Verordnung erlaubten Radius getötet wurde. Erst vor zwei Wochen waren im Gailtal in einer Nacht mehr als 20 Schafe gerissen worden. Ob durch die nun getötete Wölfin, war vorerst unklar, DNA-Proben wurden genommen. Laut Gruber wurden heuer bereits rund 400 Nutztierrisse in Kärnten verzeichnet, etwa 30-mal wurden Wölfe im Siedlungsbereich in Kärnten gesichtet beziehungsweise vergrämt.

Landesrat will beschützen

In der Kärntner Wolfsverordnung, die Anfang des Jahres präsentiert wurde, ist von "Schadwölfen" und "Risikowölfen" die Rede. Ein Schadwolf ist ein Tier, das in einem Monat nachweislich 20 (oder in drei Monaten 35) Nutztiere auf einer Alm tötet oder verletzt. Risikowölfe sind solche, die sich wiederholt in Siedlungen vorwagen. Wenn versucht wird, so einen Wolf zu vergrämen (etwa mit einem Warnschuss) und er sich dennoch wieder im besiedelten Gebiet blicken lässt, darf er geschossen werden. Es gilt ein Radius von zehn Kilometern rund um den Sichtungsort.

Für Gruber beweise der Abschuss, dass mithilfe der Verordnung "Mensch und Tier vor Problemwölfen geschützt werden können". Und er nahm schon einmal prophylaktisch die beteiligten Jäger in Schutz: "Ich danke der Jägerschaft für ihre Unterstützung bei der Umsetzung der Verordnung und stelle mich schützend vor jeden, der dafür angegriffen wird." (APA, 15.11.2022)