Betroffen sein wird unter anderem der Facebook-Konzern Meta.

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Fast zwei Jahre nach der Präsentation des Gesetzesentwurfs tritt am Mittwoch der Digital Services Act (DSA) der EU in Kraft. Gemeinsam mit dem Digital Markets Act (DMA) soll dieser klare Regeln für das Internet schaffen – und dominierende Tech-Konzerne wie Facebook, Google, Amazon und Apple erstmals in die Schranken weisen. Ziel ist unter anderem, gesellschaftliche Probleme wie Hassrede und Desinformation in Angriff zu nehmen, die Monopolbildung zu verhindern und kleineren Firmen echten Wettbewerb im digitalen Raum zu ermöglichen.

Für betroffene Unternehmen bedeutet der DSA konkret, dass Hassrede innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden muss. Dass neue Schnittstellen für die Zusammenarbeit mit nationalen Behörden geschaffen werden müssen – und jedes Jahr eine verpflichtende Risikoanalyse der eigenen Plattform durchzuführen ist, um aufzuzeigen, welche systemischen Gefahren von diesen ausgehen. Das inkludiert den möglichen Userkontakt mit illegalen Waren oder Inhalten, aber auch die Verbreitung von Desinformation, wie die EU-Kommission in einer Aussendung schreibt. Von Sperren oder Löschungen betroffene Personen sollen bei eigens einzurichtenden Behörden Beschwerde einlegen können.

Aber nicht nur das: Im Sinne der Transparenz sollen sowohl Forscherinnen und Forscher als auch die EU-Kommission Einsicht in die Algorithmen erhalten, um analysieren zu können, warum manch ein Beitrag viel mehr Menschen erreicht als ein anderer.

Irreführendes Design verboten

Verboten werden hingegen Dark Patterns, also die irreführende Gestaltung von Webseiten. Diese sollen User zu einer bestimmten Entscheidung verleiten. Paradebeispiel hierfür sind Cookie-Banner, die man oft selbst dann kaum ablehnen kann, wenn man eigentlich kein Interesse an Tracking hat. Während der "Akzeptieren"-Button meist präsent zu sehen ist, wird die Möglichkeit abzulehnen meist tief in den Menüs vergraben.

Auch das Werbegeschäft der größten Tech-Konzerne dürfte den Digital Services Act zu spüren bekommen. Künftig wird es verboten sein, gezielte Anzeigenschaltungen an Minderjährige auszuspielen und sensible Daten wie zum Beispiel die sexuelle Orientierung für das Targeting zu verwenden.

Der DSA definiert klar, für wen die neuen Regeln gelten werden: "very large online platforms", also besonders große Onlineplattformen. Als ein solches gilt ein Unternehmen dann, wenn es einen Plattformdienst mit mehr als 45 Millionen monatlichen Nutzern betreibt. Das kann sowohl ein Internetbrowser, ein soziales Medium, ein Messenger oder eine Suchmaschine sein – also Internetkonzerne wie Google, Apple und Facebook.

Zeitplan

Dem offiziellen Zeitplan der EU-Kommission zufolge müssen alle relevanten Plattformen und Suchmaschinen bis zum 17. Februar 2023 ihre Nutzerzahlen bekanntgeben. Anschließend wird festgelegt, wer tatsächlich als "very large online platform" bzw. "very large online search engine" gilt. Ab dem 17. Februar 2024 ist die Verordnung dann auch anzuwenden. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen bis dahin einen DSA-Koordinator ernannt haben. Die Einhaltung von Regeln soll dann unter Einhaltung saftiger Geldstrafen garantiert werden. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes.

"Online-Plattformen sind das Herzstück einiger der wichtigsten Aspekte unseres täglichen Lebens, unserer Demokratien und unserer Volkswirtschaften", kommentiert die zuständige EU-Kommissarin Margrete Vestager den Schritt. Es sei ein logischer Schritt, diese zur Verantwortung zu ziehen, wenn es darum gehe, die Risiken im Internet zu verringern. Auch Justizministerin Alma Zadić (Grüne) begrüßt den Schritt. "Ich freue mich, dass nun erstmals europaweit verbindliche Standards für den Umgang der Plattformen mit rechtswidrigen und problematischen Inhalten gelten", lässt sie in einer Aussendung wissen. Das Schwestergesetz DMA ist bereits am 1. November in Kraft getreten. (mick, 16.11.2022)