Im Februar wurde eine Plagiatsanzeige gegen Zadić eingebracht.

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Die Universität Wien hat das Plagiatsverfahren gegen Justizministerin Alma Zadić (Grüne) eingestellt. Das teilte die Uni am Mittwoch mit. Nach einer anonymen Anzeige hatte die Hochschule die rechtswissenschaftliche Dissertation der Ministerin von internationalen Gutachtern prüfen lassen. "Im Ergebnis steht nun fest: Es liegt kein Plagiat vor", hieß es in einer Aussendung. Eine Täuschungsabsicht zur Erschleichung eines akademischen Grades sei nicht nachgewiesen worden.

Zadić kann damit ihren Doktortitel behalten. Entscheidend für die Aberkennung eines akademischen Grades sei die Erschleichungsabsicht bzw. die systematische Täuschung über die Urheberschaft einer Arbeit, so die Hochschule. "Beides liegt im Fall der Dissertation von Alma Zadić nicht vor." Fragen der Ausarbeitung der Dissertation seien dagegen nicht Gegenstand eines Plagiatsverfahrens, sondern würden im Rahmen der Beurteilung berücksichtigt.

Justizministerin ist erfreut, "Plagiatsjäger" spricht von "Hochschulkorruption"

"Ich habe stets gesagt, dass die Vorwürfe falsch sind", so Zadić in einer der APA übermittelten Stellungnahme. "Die Prüfung der Universität Wien hat das bestätigt. Ich freue mich, dass das Verfahren nun wie erwartet eingestellt wurde."

Von "Verarsche" und "Hochschulkorruption" spricht dagegen "Plagiatsjäger" Stefan Weber. Es sei zwar durchaus erwartbar gewesen, dass die Universität Zadić den Doktorgrad nicht aberkennt, schrieb er in seinem Blog. Das sei in den vergangenen Jahren in Österreich generell nicht mehr passiert. Nicht zu erwarten sei dagegen gewesen, dass die Hochschule das Vorliegen von Plagiaten "leugnet".

Weber zieht Parallelen zur Dissertation von EU-Kommissar Johannes Hahn, dessen Plagiatsverfahren von der Uni Wien 2011 ebenfalls eingestellt wurde. Die Hochschule betreibe damit "Hochschulkorruption": "Sie nennt das leicht umschreibende Abschreiben von Sätzen ohne Quellenangabe nicht Plagiat." Sie erlaube damit weiter, dass einmal eine Quellenangabe gesetzt wird und einmal nicht. "Was für ein herrlicher Freibrief für die kommenden Akademiker:innen!"

Experten und Expertinnen überprüften Arbeit

Grund für die Einleitung war ein im Februar vom Online-Medium "Exxpress" übermitteltes anonymes Gutachten. Zadić hatte 2017 über den Einfluss des Uno-Tribunals für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) auf die Rechtsentwicklung in den Nachfolgestaaten dissertiert. Für die Überprüfung der Arbeit wurden daher Experten und Expertinnen aus dem Gebiet des Völkerrechts und Internationalen Strafrechts ausgewählt.

Ein Plagiat liegt dann vor, wenn "Texte, Inhalte oder Ideen übernommen und als eigene ausgegeben werden", heißt es im Universitätsgesetz. Dies umfasse "insbesondere die Aneignung und Verwendung von Textpassagen, Theorien, Hypothesen, Erkenntnissen oder Daten durch direkte, paraphrasierte oder übersetzte Übernahme ohne entsprechende Kenntlichmachung und Zitierung der Quelle und der Urheberin oder des Urhebers". Die Verfasserin bzw. der Verfasser muss außerdem mit Täuschungsabsicht handeln. (APA, 16.11.2022)