Magenta stand in der Kritik, jetzt will die SPÖ die freie Routerwahl im Gesetz verankern.

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Es ist nicht lange her, dass Magenta mit der Einführung seines neuen WLAN-Routers für Aufregung und vor allem einiges an Ärger sorgte. "Warum?", könnte man fragen. Immerhin ist die Home Box Fiber WLAN6-fähig und verspricht eine Datenübertragung mit bis zu 2,5 Gbit/s. Derzeit bekommt man bei Vertragsabschluss sogar zwei Mesh-Beacons dazu, ohne Zusatzkosten, versteht sich.

Ein Problem gibt es dennoch, wie LTEForum.at Ende August aufdeckte. Im Gegensatz zu älteren Modellen wurde nämlich der Bridge-Modus gestrichen. Dieser ermöglicht es normalerweise, einen WLAN-Router von Drittherstellern anzuschließen. Wer also ein eigenes Mesh-System betreiben will, zum Beispiel von Google oder AVM, wird künftig blöd aus der Wäsche schauen.

Gesetzliche Verankerung

Was für viele trivial klingen mag – laut Magenta greifen nur 2,3 Prozent der eigenen Kundinnen und Kunden auf das Feature zurück –, hat nun die Politik auf den Plan gerufen. Genauer gesagt wollen die Nationalratsabgeordneten Katharina Kucharowits und Petra Oberrauner (beide SPÖ) das Recht auf freie Routerwahl gesetzlich verankern. In einem Entschließungsantrag warnen sie, "dass ein fix vorgeschriebener Router ohne Bridge-Modus die Grundlage für die jeweiligen Provider" schaffe, "Daten ihrer Kund:innen zu sammeln und weiterzuverwenden".

Außerdem, so die Argumentation der Politikerinnen, müsse man als Kunde darauf vertrauen, dass das Telekomunternehmen den Datenschutz aufrechterhält. "Sollte es gröbere Probleme oder Sicherheitslücken beim jeweiligen Anbieter geben, ist man mit einem vom Provider aufgezwungenen Modem um ein Vielfaches anfälliger", heißt es hierzu im Entschließungsantrag.

In den Händen der RTR

Gegenüber dem STANDARD erklärte Magenta Anfang September noch, dass man die älteren und mit Bridge-Modus ausgestatteten Modems weiterhin zur Verfügung stellen werde – allerdings nur auf explizite Anfrage von Kundinnen und Kunden. Damit, so ist man sich sicher, bewege man sich im Rechtsrahmen.

Tatsächlich wurde mit der Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Jahr 2021 die "Entscheidungsbefugnis" zur "Festlegung des Netzwerkanschlusspunktes und damit die freie Wahl des Routers" in die Hände des österreichischen Telekomregulators RTR gelegt. Geht es nach den SPÖ-Politikerinnen, soll sich das nun ändern.

Update: In einer aktuellen Stellungnahme betont Magenta, dass Kunden, "die gerne selbst einen eigenen Router über eine Bridge anhängen wollen", weiterhin ein kompatibles Modem erhalten könnten. Die beschriebene Einschränkung gelte nur für den neuen WLAN6-Router. (mick, 18.11.2022)