Die GIS in heutiger Form ist vom Verfassungsgerichtshof bis Ende 2023 befristet – dann braucht es eine Neuregelung, die Streamingnutzung einschließt.

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Wien – Der Vorstoß für wertgesicherte Budgetfinanzierung des ORF statt der GIS-Gebühren von Grünen-Mediensprecherin Eva Blimlinger im STANDARD-Interview irritiert die ÖVP. Mediensprecher Kurt Egger zeigte sich am Samstag auf STANDARD-Anfrage "verwundert" über den Vorstoß, äußerte sich aber nicht inhaltlich zu den neuen Überlegungen: "In den Verhandlungsrunden zum ORF werden wir diese bewerten."

Kategorische Ablehnung der ÖVP zum Vorschlag der Grünen Mediensprecherin lässt sich daraus nicht ablesen. Blimlinger schlug Freitag im STANDARD-Interview als "realistische" Möglichkeit alternativ zu einer Haushaltsabgabe für den ORF vor, den ORF aus dem Bundesbudget zu finanzieren. Allerdings unter sehr konkreten Bedingungen, die nach ihren Worten "die Unabhängigkeit von der Politik sicherstellen".

Blimlingers Bedingungen

Blimlingers Bedingungen: Die Bundesfinanzierung müsste auf bisherigem GIS-Niveau im Gesetz fixiert werden, ebenso eine automatische Inflationsanpassung für diese Bundesfinanzierung, abgesichert mit einer Verfassungsmehrheit von zumindest zwei Dritteln der Nationalratsabgeordneten.

ÖVP-Mediensprecher Egger reagierte darauf am Samstag offenkundig überrascht mit: "Ich bin verwundert über den Vorstoß von Kollegin Blimlinger, die bisher die Finanzierung des ORF aus dem Budget kategorisch abgelehnt hat. In den Verhandlungsrunden zum ORF werden wir diese bewerten. Ich halte wenig davon, unfertige Pläne über die Zukunft des ORF über Medien zu diskutieren und dabei ORF-Mitarbeiter sowie Gebühren- und Steuerzahler ratlos zurückzulassen."

Kürzung mit Haushaltsabgabe

Nach STANDARD-Informationen war auch in ÖVP-Regierungskreisen eine Budgetfinanzierung des ORF in den vergangenen Wochen wieder Thema. Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) sprach im "Report"-Interview zu ORF-Fragen indes beinahe von einer Haushaltsabgabe. Eine solche Haushaltsabgabe hatte die ÖVP lange abgelehnt – nun soll sie überlegt haben, diese Abgabe mit einer wesentlichen Kürzung der Mittel für den ORF zu verbinden (was Blimlinger ablehnt).

Eine weitere Möglichkeit wäre, die bisher für betriebsbereite, stationäre Rundfunkempfangsgeräte eingehobene GIS auf Geräte für die Streamingnutzung zu erweitern. Das würde aber weiterhin GIS-Hausbesuche bedeuten, mit weitaus komplexeren Definitionsfragen als bisher.

Höchstgericht verlangt Neuregelung ab 2024

Der Verfassungsgerichtshof hat der aktuellen GIS-Regelung Ende Juni ein Ablaufdatum verpasst, weil die GIS bisher für eine wesentliche Nutzungsmöglichkeit – Streaming – nicht eingehoben wird. Das widerspreche der Verfassung. Der Gesetzgeber hat nun bis Ende 2023 Zeit für eine Neuregelung, dann treten die Bestimmungen über die GIS außer Kraft. (fid, 19.11.2022)