Zwischen 2014 und 2016 hat der Ex-Politiker eine Mitarbeiterin zweimal sexuell belästigt, dreimal vergewaltigt und anschließend verleumdet.

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Linz – Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat am Montag die Strafhöhe für den wegen Vergewaltigung schuldig gesprochenen oberösterreichischen Ex-ÖVP-Bürgermeister von Scharten und ehemaligen Landtagsabgeordneten Jürgen Höckner von siebeneinhalb auf sieben Jahre reduziert. Es hat der Berufung des Angeklagten mit der Begründung stattgegeben, dass er dem Opfer die laut erstinstanzlichen Urteil zugesprochenen 7.000 Euro bereits bezahlt hat.

Ferner folgte das OLG noch der Argumentation des Verteidigers, dass mit der langen Haftstrafe die Möglichkeit, in ein normales Leben zurückzukehren, genommen werde. Der ehemalige Kommunalpolitiker hatte nochmals beteuert: "Jeder Tag im Gefängnis ist einer zu viel, da ich weiß, dass ich unschuldig bin". Höckner verwehrte sich auch dagegen, in Medien zu einem "Sexmonster stilisiert" worden zu sein. Am Sonntag hatte daher eine Bürgerinitiative zu einer "friedlichen Solidaritäts-Kundgebung" am Gemeindeplatz seiner oberösterreichischen Heimatgemeinde aufgerufen.

Anklagebehörde fordert höhere Strafe

Die Anklagebehörde wollte hingegen eine höhere Strafe und kritisierte, das Opfer sei zum Täter gemacht worden und Ortschef Höckner habe seine Funktion ausgenutzt. Der Ex-Politiker hat zwischen 2014 und 2016 eine Mitarbeiterin zweimal sexuell belästigt, dreimal vergewaltigt und – als sie ihr Schweigen schließlich brach – verleumdet. Dafür kassierte er ursprünglich siebeneinhalb Jahre Haft. Er legte Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) und Berufung gegen die Strafhöhe beim OLG ein.

Bereits im Oktober hatte der OGH die Beschwerde zurückgewiesen und sah Höckner schuldig im Sinne der Anklage. Mit dem Entscheid des OLG am Montag, die Strafe auf sieben Jahre herabzusetzen, ist nun das Urteil rechtskräftig.

Wenige Tage vor der Entscheidung über seine Nichtigkeitsbeschwerde war der Politiker noch von der zuständigen Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) für seine langjährige Tätigkeit als Obmann eines Regionalverbands geehrt worden. Noch ist der Verurteilte über Teilorganisationen ÖVP-Mitglied – der ÖAAB will ihn ausschließen, seine Seniorenbundmitgliedschaft hat er für die Zeit des Strafvollzugs zurücklegt. (APA, red, 21.11.2022)