Am Montag musste sich Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache erneut vor Gericht verantworten.

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Seit Publikwerden des Ibiza-Videos im Mai 2019 hat Ex-FPÖ-Chef und Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache einiges an juristischem Ungemach am Hals. In einer der zahlreichen Causen musste sich dieser am Montag erneut vor Gericht verantworten: Am Wiener Landesgericht wird diese Woche der Prozess gegen ihn im Zusammenhang mit der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) neu aufgerollt.

In dem Verfahren geht es um einen vermuteten Gesetzeskauf. Der mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, soll der FPÖ 12.000 Euro gespendet haben, damit Strache sich dafür starkmacht, dass Grubmüllers Klinik in den Prikraf aufgenommen wird. Strache und Grubmüller waren im Vorjahr zu bedingten Haftstrafen von 15 beziehungsweise zwölf Monaten verurteilt worden, wogegen die beiden Rechtsmittel einlegten. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hob das Urteil auf, unter anderem, weil entlastende Chats nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.

Zu Beginn der wieder aufgerollten Verhandlung wiederholten die beiden Angeklagten, was sie bereits im ersten Prozess beteuert hatten. Strache und Grubmüller bestreiten die Vorwürfe der Bestechlichkeit und Bestechung und bekennen sich nicht schuldig. Strache betonte, er habe von Grubmüllers Spenden nichts gewusst. Dass die Privatklinik Währing nicht in den Prikraf aufgenommen war, sei ein "exemplarisches Beispiel für Unrecht, Missstand und Freunderlwirtschaft" gewesen. Grubmüller wiederum sagte, er habe die FPÖ unterstützt, da er von den anderen Parteien enttäuscht gewesen sei. Auch von den beiden Zeugen – der Abgeordneten Dagmar Belakowitsch sowie dem einstigen Abgeordneten und nunmehrigen Bundesrat Johannes Hübner – war am Montag nichts Neues zu hören.

Juristische Erfolge

Dass der Prozess in der Causa Prikraf wiederholt wird, war nicht der einzige juristische Erfolg, den Strache in den vergangenen drei Jahren für sich verbuchen konnte. So wurden mittlerweile einige Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt. Beispielsweise jene rund um verdeckte Parteispenden an FPÖ-nahe Vereine. Außerdem wurde Strache in gleich zwei Fällen vorgeworfen, Geld für Mandate kassiert zu haben – ein Verfahren wurde im November des Vorjahres, eines im November diesen Jahres eingestellt.

Eine andere Causa führte zwar zu einer Anklage, allerdings wurden Strache und der mitangeklagte Unternehmer Siegfried Stieglitz im Juli diesen Jahres im Zweifel freigesprochen. In diesem Verfahren geht es um den Vorwurf, Strache habe für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein Stieglitz einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag verschafft. Dieser Freispruch ist allerdings nicht rechtskräftig, weil die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Rechtsmittel eingelegt hat.

Finanzielle Nöte

In anderen noch offenen Ermittlungsverfahren drohen Strache Strafprozesse. Ermittlungen laufen zum Beispiel in der Causa Casinos oder in der Spesenaffäre. In der Causa Casinos geht es um FPÖ-Mann Peter Sidlo, der aufgrund eines politischen Deals zwischen ÖVP und FPÖ in die Funktion des Finanzvorstandes gehievt worden sein soll. In der Spesenaffäre wird Strache verdächtigt, sein Privatleben in großem Umfang mit Parteigeldern finanziert zu haben – und zwar, indem er und ehemalige Mitarbeiter von ihm private Rechnungen durch Scheinbelege als berufliche Spesen deklariert haben sollen. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Zunächst steht Strache aber einmal das Urteil in der Causa Prikraf bevor – es soll diesen Donnerstag fallen. Es wird der letzte Tag sein, an dem sein Anwalt Johann Pauer ihm zur Seite besteht. Seinen weiteren juristischen Kampf muss Strache ohne ihn bestreiten. Strache könne sich seinen Anwalt, "der mich seit Veröffentlichung des Ibiza-Videos begleitet hat und dem ich für die Erwirkung der zahlreichen Einstellungen und Freisprüche dankbar bin, einfach nicht mehr leisten", schrieb er unlängst auf Facebook. Eine Anfrage des STANDARD bei Strache, ob dieser künftig auf andere, für ihn noch leistbare Anwälte setzen oder ob ihn ein Pflichtverteidiger vertreten wird, läuft. (Sandra Schieder, 21.11.2022)