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Banken bieten für Kinder und Jugendliche mittlerweile online Sparkonten und Sparkarten an.
Foto: Getty Images/Westend61

Das Sparbuch in seiner ursprünglichen Form – nämlich als kleines Büchel – verschwindet immer mehr aus der Produktpalette der Banken. Der Grund dafür: die niedrigen Zinsen in Kombination mit der relativ umständlichen Handhabung der Sparbücher. In Zeiten, in denen Onlinebanking immer mehr zum Standard wird und alle möglichen Transaktionen nur noch digital durchgeführt werden, wirkt das Sparbuch anachronistisch – so zumindest die Überlegung der Finanzindustrie.

Dabei hat das Buch innerhalb von Familien bzw. zwischen den Generationen oft einen hohen emotionalen und mitunter auch erzieherischen Stellenwert. Es prägt sich einfach ein, wenn die Oma dem Enkel ein Sparbuch schenkt und dann zu jedem Geburtstag oder jeden Monat einen kleinen Betrag darauf einzahlt und sich dann und wann über die Höhe des Sparbuchguthabens informieren lässt. Für die Förderung des Spargedankens war das einst in vielen Farben erhältliche Büchel mit seinem haptischen Charakter ideal.

Weg vom Sparbuch

Weil die Banken das wissen – schließlich handelt es sich um zukünftige Kunden –, bieten sie für Kinder und Jugendliche mittlerweile online Sparkonten und Sparkarten an. Für diese erfinden sie dann die verschiedensten Produktnamen und peppen diese Angebote ein bisschen auf. Etwa indem sie bis zu einem bestimmten Alter des Kindes bessere Zinsen garantieren oder indem sie Clubs kreieren, in denen die Sparer regelmäßig Magazine oder Newsletter erhalten.

Doch dies kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Banken vom Sparbuch am liebsten wegwollen. Viele Institute stellen gar keine neuen Sparbücher mehr aus, sondern verlangen, dass Kunden, die Spareinlagen tätigen wollen, auf ein Onlinekonto einzahlen. Auch Sparcards – also Bankkarten – werden statt der Bücher angeboten. Die Bank Austria etwa behauptet von sich, dass sie die letzte Großbank ist, die überhaupt noch neue Sparbücher eröffnet.

Zinsanhebung führt zu Rückbesinnung

Das hat vor allem in der langanhaltenden Phase des Nullzinses gestimmt. Nun aber, da die Europäische Zentralbank damit begonnen hat, die Zinsen wieder anzuheben, erfolgt eine Rückbesinnung. Einige Banken beginnen wieder, Sparbücher aufzulegen. Die Raiffeisen Wien etwa hat sie seit September wieder im Angebot.

Bei der Bank Austria werden neue Sparbücher allerdings nur noch für Bestandskunden ausgestellt, keinesfalls für Neukunden. Und für diesen Service wird dem sparwilligen Kunden die happige Gebühr von 20 Euro berechnet. Bei den derzeit noch immer sehr niedrigen Zinsbandbreiten für Sparprodukte bedeutet das, dass man viele Jahre braucht, bis man diese Anfangskosten wieder hereinbekommen hat. Und von einer Stückelung von Sparbüchern – etwa für verschiedene Zwecke – muss man überhaupt abraten.

Bestehende Sparbücher behalten

Dagegen muss man Sparern empfehlen, ein bestehendes Büchel nicht aufzulösen, sondern gegebenenfalls einen kleinen Betrag darauf liegen zu lassen. Dann kann man das Buch, wenn man es benötigt, reaktivieren. Dies muss man auch deshalb empfehlen, weil einige Institute auch für die Schließung eines Sparbuchs Spesen verlangen, die je nach Bank zwischen vier und 6,50 Euro ausmachen. "Zudem können Sparbuchschließungsgebühren einen vorherigen niedrigen Zinsertrag völlig auffressen", warnt die Arbeiterkammer Wien. Das ist doppelt schmerzhaft, weil wegen der hohen Inflation das Guthaben der Sparer ohnehin laufend entwertet wird.

Mit dieser Entwicklung einher geht, dass auch das Losungswortsparbuch immer seltener anzutreffen ist – vor allem deshalb, weil sowieso nur mehr mit Ausweis Geld von einem Sparprodukt behoben werden kann.

Schärfere Geldwäscheregeln

Hintergrund ist, dass die Geldwäscheregeln immer schärfer und EU-weit angeglichen werden. Nur mehr bei Beträgen unter 15.000 Euro kann bei einem Sparbuch ein Losungswort vereinbart werden, weshalb einige Banken solche Losungswortsparbücher gar nicht mehr anbieten, selbst wenn es sich um ein Produkt für Kinder oder Jugendliche handelt. Ein Losungswortsparbuch könnte man weitergeben, allerdings muss derjenige, der davon beheben will, das Losungswort wissen – und sich ausweisen. Früher galt diese Identifizierungspflicht nur für Auszahlungen bei Sparbüchern mit einem Guthaben von mehr als 15.000 Euro. Beim Namenssparbuch darf ausschließlich der legitimierte Sparbuchinhaber Geld beheben.

Das jahrzehntelange Spezifikum der anonymen Sparbücher in Kombination mit Losungswörtern ist also verschwunden. Das kann man bedauern, es hat aber auch positive Auswirkungen – etwa im Fall einer Erbschaft. Denn alles, was Sparbuch, Sparkonto oder Sparkarte ist, muss nun in den Nachlass und wird sauber nach den Erbschaftsregeln verteilt. Anders kommt man an Geld auf Sparbüchern gar nicht mehr heran. Alte Sparbücher mit Losungswort, die, aus welchen Gründen auch immer, nie bei der Bank identifiziert wurden, fallen ebenfalls unter den Nachlass. Auch dann, wenn es sich um scheinbar herrenlose Kleinbetragssparbücher von unter 15.000 Euro handelt. Johanna Ruzicka, Portfolio, 3.1.2023)