Hartz IV wird reformiert und soll zum Bürgergeld werden

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Höchst zufrieden – so zeigte sich Friedrich Merz am Dienstag. Die deutsche Ampelkoalition, so der CDU-Chef, sei dann doch "sehr schnell und sehr weitgehend" bereit gewesen, beim neuen ab 2023 geplanten Bürgergeld Kompromisse zu machen.

Und CDU und CSU hatten noch eine Botschaft: Zwar werden die neuen staatlichen Leistungen für deutsche Langzeitarbeitslose "Bürgergeld" heißen. Aber eigentlich gebe es weiterhin den Geist von Hartz IV – jener umstrittenen Leistung für Langzeitarbeitslose, die noch aus der Ära von Gerhard Schröder (1998 bis 2005) stammt.

Bei SPD, Grünen und FDP war am Dienstag hingegen das Gegenteil zu vernehmen: Am 1. Jänner 2023 ist Schluss mit Hartz IV und den harten Einschränkungen. Für Langzeitarbeitslose und Sozialhilfebezieher werde es dann einfacher.

Unterstützung steigt

Beide – Ampel und oppositionelle Union – sind sich in einem einig: Die monatliche Unterstützung soll von derzeit 449 auf 502 Euro steigen.

Doch dass die Ampel Langzeitarbeitslose künftig mehr schonen wollte, passte CDU und CDU nicht. Durch den Bundestag brachte die Ampel den Gesetzesentwurf mit ihrer eigenen Mehrheit. Im Bundesrat aber, wo die Union die Mehrheit hat, blockierten CDU und CSU.

Um das Bürgergeld tatsächlich, wie geplant, ab Jänner 2023 auszahlen zu können, musste die Ampel also auf die Union zugehen und sich auf neue Regeln einlassen. Diese bedeuten: Es wird für Bezieherinnen und Bezieher des neuen Bürgergeldes doch härter als von SPD, Grünen und FDP geplant.

So wurde die "Vertrauenszeit" von sechs Monaten gestrichen. In dieser hätte es laut Ampel keine Leistungsminderung geben sollen, wenn jemand im Jobcenter seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen wäre.

CDU und CSU setzten außerdem eine Kürzung des Schonvermögens durch. Die Ampel wollte, dass Rücklagen bis zu 60.000 Euro nicht angetastet werden müssen, wenn jemand staatliche Leistungen bezieht. Nun liegt die Grenze auf Druck der Union bei 40.000 Euro.

Gekürzt wurde auch die Karenzzeit, in der die Größe der Wohnung nicht überprüft wird. Die Ampel wollte zwei Jahre, nun wird diese Schonfrist nur ein Jahr betragen.

Mit dieser Einigung haben die Ampelparteien und die Union die Zustimmung der Länderkammer möglich gemacht. Diese soll am Freitag erfolgen. Ab Jänner sollen Langzeitarbeitslose dann auch mehr Weiterbildungsangebote erhalten. (Birgit Baumann, 22.11.2022)