Mit reichlich Verspätung hat Google nun auf die Abmahnwellen wegen der Nutzung von Google Fonts reagiert.

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Seit einem Urteil des Landgerichts München I aus dem Jänner 2022 kommt es auch in Österreich immer wieder zu Abmahnungswellen gegen Website-Betreiber, die auf Google-Servern gespeicherte Schriftarten eingebunden hatten.

Das bayerische Gericht hatte festgehalten, dass bei der Verwendung der Google-Fonts-Schnittstelle personenbezogene Daten an Google übertragen würden, ein Unternehmen, das "bekanntermaßen Daten über seine Nutzer sammelt", wodurch ein derart erhebliches "individuelles Unwohlsein" entstehen könne, dass Schadenersatzforderungen gerechtfertigt seien. Findige Anwälte nutzen das Urteil seither für die juristisch fragwürdige Praxis von Massenabmahnungen.

Grundlage war das als Schrems II bekanntgewordene Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2015, das unter anderem festhält, dass in den USA kein Datenschutz auf EU-Niveau gewährleistet werden kann – die Quelle des angeblichen "Unwohlseins" wegen der Übermittlung von IP-Adressen.

Google reagiert mit Eintrag im Google-Fonts-Blog

Eine erneute Abmahnwelle in Deutschland hat nun zu einem raren Update von Googles Fonts-Blog geführt. Der Alphabet-Konzern versucht darin, Privatsphärebedenken bezüglich der Nutzung des Dienstes zu zerstreuen. Die Web-API, die zur Einbettung der Open-Source-Schriftarten aus der Google-Bibliothek dient, sei "so konzipiert, dass die Erfassung, Speicherung und Verwendung von Daten auf das beschränkt wird, was für die effiziente Bereitstellung von Schriftarten und für aggregierte Nutzungsstatistiken erforderlich ist", heißt es in dem Blogeintrag.

Zur Übermittlung von IP-Adressen an seine Server sagte Google, es sei keine Besonderheit, dass seine Server diese zur Übertragung von Schriftarten erhalten würden – so funktioniere das Internet eben.

Self-Hosting bringt Sicherheit vor künftigen Abmahnungen

Egal wie viel Wert Google nun wirklich auf Datenschutz legt und wie unseriös auf der Nutzung von Google Fonts basierende Abmahnwellen auch sein mögen: DSGVO-konform dürfte die Nutzung von Schriftarten via Google-Schnittstelle trotzdem nicht sein. Wer sich vor künftigen Abmahnungen schützen will, sollte daher die gewünschten Schriftarten herunterladen und direkt in die eigene Website einbinden. (Jonas Heitzer, 23.11.2022)