Die Verpflichtung zum Facebook-Konto fällt.

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Der US-Internetriese Meta geht mit seiner Tochter Facebook im Streit um die Virtual-Reality-Brille Quest 2 dem Deutschen Kartellamt zufolge auf Bedenken der Wettbewerbshüter ein. Die Brillen könnten künftig auch ohne Facebook-Konto genutzt werden, so das Kartellamt am Mittwoch, das seit Mai 2020 im Zusammenhang mit den VR-Brillen gegen den US-Konzern ermittelt. Die Brille könne nun auch mit einem separaten Konto – dem Meta-Konto – in Betrieb genommen werden, hieß es weiter.

Damit könne der Verkauf der Brillen in Deutschland starten – dies gelte auch für das neue Produkt Quest Pro. Meta habe auf dem wachsenden VR-Markt eine bedeutende Position, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. "Wenn die Nutzung der VR-Brillen nur für Facebook- oder Instagram-Mitglieder möglich wäre, könnte dies den Wettbewerb in beiden Bereichen stark beeinträchtigen."

Nicht abgeschlossen

Das Verfahren sei damit aber noch nicht abgeschlossen, teilte die Behörde mit. Es gehe dem Amt auch um die Frage der Verbindung der im Rahmen der unterschiedlichen Meta-Dienste verarbeiteten Daten.

Das Kartellamt nimmt verstärkt Onlineriesen ins Visier, um den Wettbewerb in der Wachstumsbranche zu sichern. Der Gesetzgeber hatte dem Kartellamt dazu im Jänner 2021 neue Instrumente in die Hand gegeben. Unter anderem nimmt das Amt aktuell auch Amazon und Google unter die Lupe. (APA, 23.11.2022)