Burgenlands Landeshauptmann Doskozil ist mit dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz auf Kriegsfuß.

Foto: APA/Techt

Geplant ist, als Erstes in jedem burgenländischen Bezirk – im Bild die Statutarstadt Rust – ein Projekt für leistbares Eigentum umzusetzen.

Foto: Getty Images/iStockphoto

Sie war kurz nach dem Jahreswechsel groß angekündigt worden, und sie wird von der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft mit Argusaugen beobachtet: Die Initiative des burgenländischen Landeshauptmanns Hans-Peter Doskozil (SPÖ), "leistbares Eigentum" zu schaffen – nach seinen eigenen Regeln.

Denn mit dem System der Wohnungsgemeinnützigkeit (WGG) zeigte er sich Anfang des Jahres höchst unzufrieden, insbesondere mit zwei Aspekten ist Doskozil da so gar nicht einverstanden: Zum einen, dass im System der WGG-Kaufoption Mieterinnen und Mietern, die später ihre Wohnung kaufen wollen, die Miete nicht auf den Kaufpreis angerechnet wird. Und zweitens hält er die Berechnung des Kaufpreises bei der Eigentumsübertragung für falsch, weil sie sich gemäß WGG am Verkehrswert orientiert.

Gesellschaft wurde im September gegründet

Doskozil und Wohnbaulandesrat Heinrich Dorner kündigten deshalb im Jänner an, dass eine Tochtergesellschaft der Landesimmobilien Burgenland Gmbh (LIB) gegründet werden soll. Und es werde zu neuen Förderrichtlinien kommen, um die Vorhaben wie geplant auch umsetzen zu können.

Zehn Monate später ist zumindest der erste Teil erledigt: Die Tochtergesellschaft nennt sich "So Wohnt Burgenland Gmbh" und wurde per 1. September gegründet, als erster Geschäftsführer wurde LIB-Chef Gerald Goger genannt. Eine Ausschreibung läuft aber gerade.

"Keine entscheidenden Vorteile" der Gemeinnützigkeit

Gemeinnützig nach dem WGG ist die Gesellschaft nicht, im Unternehmenszweck heißt es aber, sie sei "nicht auf Gewinn ausgerichtet" und verfolge "ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke" im Sinne der Bundesabgabenordnung (BAO).

Dass sie die Gemeinnützigkeit nicht im Namen trägt, erklärt Dorners Sprecher Peter Slawik so: Einerseits habe sich das angestrebte Modell für leistbares Eigentum "nicht mit dem gesetzlich verankerten Selbsterhaltungszwang des WGG" vereinbaren lassen. Und für eine gemeinnützige Gmbh als Rechtsträger habe man in den Berechnungen für die Pilotprojekte "keine entscheidenden Vorteile in den wesentlichen steuerlichen Bereichen" gesehen. Deshalb nun die erwähnte Gmbh mit dem gemeinnützigen Geschäftszweck.

Und was die Förderrichtlinien und dahinterliegende Vertragskonstruktionen betrifft, so sei man Anfang 2023 präsentationsreif. Von einem ersten Baubeginn ist man da aber noch weit entfernt.

Zugriff auf Bauland

In einer anderen Causa ist man schon weiter: Das Land Burgenland will unbebautes Bauland besteuern, und zwar schon rückwirkend mit 1. Jänner 2022. Die Rahmenbedingungen dafür wurden mit dem neuen Raumplanungsgesetz im Mai beschlossen. Seither können sogenannte Baulandmobilisierungsvereinbarungen abgeschlossen werden, und eben auch eine Abgabe auf unbebautes Bauland.

Die Abgabe ist nach der Größe gestaffelt und liegt bei 0,5 bis 2,5 Prozent des Grundstückswerts, unter 300 Quadratmetern entfällt sie. Als Beispiel rechnet Dorner vor: Bei einem 1.000 Quadratmeter großen Grundstück und einem Quadratmeterpreis von 50 Euro in der betreffenden Gemeinde wäre ein Prozentsatz von ein Prozent zur Berechnung heranzuziehen. Die jährliche Abgabe würde in diesem Fall 500 Euro betragen.

Das Land hat einen Gutachter mit der Bewertung der Grundstückspreise in allen 171 Gemeinden beauftragt. Es gibt auch Ausnahmen, etwa innerhalb von fünf Jahren ab der erstmaligen Widmung und in den ersten drei Jahren ab Erlangung des Eigentums. Diese Novellierung des Raumplanungsgesetzes sei nicht zuletzt auf Wunsch vieler Bürgermeister erfolgt, sagte Dorner vor wenigen Tagen. (Martin Putschögl, 25.11.2022)