24.000 Menschen unterschrieben "für ein Ende der Fiaker". Geholfen hat es nichts.

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Salzburg – Die Forderung des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) nach einem Verbot für Fiaker in der Stadt Salzburg bleibt vorerst unerfüllt. Der Amtsbericht über eine Neuvergabe der maximal 14 Standplätze auf dem Residenzplatz ab 1. Mai 2023 für die nächsten fünf Jahre wurde am Donnerstag im Bau- und Umweltausschuss mehrheitlich von ÖVP und SPÖ beschlossen. Dass in der neuen Vereinbarung der Stadt mit den Fiakerbetreibern eine Hitzeregelung fehlt, stößt den Tierschützern sauer auf.

Scharfe Kritik von Tierschützern

Aktivisten des VGT kündigten an, am Donnerstag eine Petition "für ein Ende der Fiaker" mit 24.000 Unterschriften an Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) zu überreichen. Der Stadtchef war aber an diesem Tag nicht im Dienst. Der VGT kritisiert, dass Preuner nicht nur den Wunsch zahlreicher Bürgerinnen und Bürger nach einem Verbot der Fiaker ignoriere, sondern auch einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss für hitzefrei ab 30 Grad und eine verpflichtende Temperaturmessung auf dem Residenzplatz. "Sensible Tiere in Kutschen durch die Großstadt zu manövrieren ist nicht mehr zeitgemäß und alles andere als tierschutzgerecht."

In der Betriebsordnung der neuen zivilrechtlichen Vereinbarung ist festgehalten, dass die im Fiakerdienst tätigen Personen "in Eigenverantwortung zum Wohle der Pferde alle notwendigen und sinnvollen Maßnahmen zu treffen haben, um die Gesundheit und das Wohl der Kutschenpferde sicherzustellen, und insbesondere alle den Tierschutz betreffenden Vorschriften strikt einzuhalten haben". Die Stadt behalte sich vor, veterinärmedizinische Untersuchungen der Fiakerpferde unangekündigt vorzunehmen.

Dass keine Temperaturgrenze wie in Wien bei 35 Grad definiert worden ist, ab der die Pferde nicht mehr ihre Runden durch die Innenstadt ziehen müssen, begründet ein Sprecher des Bürgermeisters im APA-Gespräch so: Man sei der Ansicht, dass die 35-Grad-Regelung im Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetz nicht rechtskonform sei. Eine derartige vertragsrechtliche Vereinbarung würde die Kompetenzen des Landes überschreiten. Es gelte das Tierschutzgesetz des Bundes, an dessen Bestimmungen sich die Fiaker zu halten hätten. Zudem würde das geforderte Verbot für Fiaker die ganze Nutztierhaltung infrage stellen.

Standardroute vorgegeben

Tierschützer des VGT haben auch wiederholt kritisiert, dass Kutscher in Salzburg gegen tierschutzgesetzliche Bestimmungen verstoßen würden. In Sommer 2022 empörten sie sich darüber, dass ein Kutscher einem seiner Pferde Chilipaste in und um das Maul schmiere, und veröffentlichten darüber ein Video. Im Amtsbericht der Stadt ist vermerkt: "Bei allen amtstierärztlichen Überprüfungen konnten keine Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, im Besonderen gegen Vorgaben des österreichisches Tierschutzgesetzes, festgestellt werden. Bei der Analyse der Anzeige des VGT konnten keine Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen festgestellt werden."

Die Stadt hat eine Standardroute für Fiaker vorgegeben. Im Einzelfall seien Abweichungen davon erlaubt, beispielsweise bei Fahrten für ein Hochzeitspaar, hieß es aus dem Büro Preuner bezüglich der Kritik des VGT, dass einige Fiaker die vorgegebenen Routen nicht einhalten würden.

Die FPÖ und die Bürgerliste – die Grünen in der Stadt Salzburg – stimmten am Donnerstag gegen die neue Vereinbarung mit den Fiakern. "Es ist nicht mehr zeitgemäß, Touristinnen und Touristen im Sommer durch die verkehrsgeplagte Innenstadt zu kutschieren. Dieser Stress und diese Belastung sind den Tieren einfach nicht mehr zumutbar", hatte Bürgerliste-Gemeinderat Bernhard Carl schon mehrfach betont. Zudem habe am 12. Dezember 2020 der Gemeinderat auf Antrag der Bürgerliste als Kompromiss einstimmig beschlossen, dass Fiakerpferden in der Stadt Salzburg ab einer Temperatur von 30 Grad – gemessen auf dem Residenzplatz – hitzefrei zu geben ist.

Der Gemeinderatsbeschluss war aber an das Wohlwollen der Kutscher gebunden und wurde nicht umgesetzt. "Wir wissen selbst am besten, was unseren Tieren guttut", hatte Salzburgs Fiakerobmann Daniel Schmeisser gegenüber der APA betont. Das Tierschutzgesetz könne den Bürgermeister jedenfalls nicht daran hindern, privatrechtlich strengere Regeln im Sinne des Tierwohls zu vereinbaren, meinte Gemeinderat Carl. (APA, 24.11.2022)