Wien – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) tritt am Montag zu intensiven Beratungen zusammen, die insgesamt drei Wochen dauern. Auch Medienthemen spielen bei den VfGH-Beratungen eine Rolle. So sieht sich "oe24.TV" durch Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) im Recht auf Medienfreiheit verletzt. Dieses hatte festgestellt, dass ein 2017 ausgestrahlter Werbespot des TV-Senders gegen das Gebot der Trennung von Fernsehwerbung und anderen Sendungs- und Programmteilen nach dem Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz verstoßen habe. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria).

Werberechtliched Trennungsgebot

"oe24.TV" hatte in der Sendungsrubrik "Star des Tages" zunächst Teile eines neuen Werbespots gezeigt, in dem eine bekannte Person vorkommt. Im Anschluss wurde, nach einer entsprechenden Ankündigung der Moderatorin, der Spot unkommentiert zur Gänze ausgestrahlt. Die unkommentierte Ausstrahlung des ganzen Werbespots verstößt nach Auffassung des BVwG gegen das werberechtliche Trennungsgebot.

Eine weitere Beschwerde von "oe24.TV" betrifft eine im April 2020 ausgestrahlte Sendung, die einen Beitrag über einen Handelsbetrieb enthielt, in dem Atemschutzmasken verkauft werden. In diesem Fall stellte das BVwG – der KommAustria folgend – fest, dass es sich bei diesem Beitrag um Schleichwerbung gehandelt habe. In seinen Beschwerden an den VfGH macht "oe24.TV" geltend, dass sowohl die Ausstrahlung des Werbespots als auch der Beitrag über den "Atemschutzmasken-Shop" als redaktionelle Berichterstattung anzusehen seien und daher unter die journalistische Gestaltungsfreiheit fielen. (APA, 25.11.2022)