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Die Lenkerin kollidierte mit dem 37-Jährigen, nachdem sie auf das Bankett abgekommen war.

Foto: Getty Images/Chalabala

Langenrohr – Ein 37 Jahre alter Mann ist am Freitag bei einem Verkehrsunfall in Asparn, einer Katastralgemeinde von Langenrohr (Bezirk Tulln), getötet worden. In den Unfall war auch die ehemalige Spitzensportlerin Nina Burger verwickelt. Laut Exekutive war die 34-Jährige auf der B19 mit ihrem Auto in den entgegenkommenden Wagen gekracht. Der 37-Jährige Niederösterreicher starb noch an der Unfallstelle. Die Lenkerin hatte 0,54 Promille.

Die Landespolizeidirektion bestätigte diesbezügliche Medienberichte, der ÖFB übermittelte am Freitagabend ein Statement im Namen der Ex-Nationalteamspielerin. "Ich kann keine Worte finden, die mein Bedauern darüber ausdrücken, was heute passiert ist. Alle meine Gedanken sind bei den Hinterbliebenen. Was sie jetzt durchleiden müssen, ist nur schwer vorstellbar und kaum zu ertragen", wurde Burger zitiert.

Der Fußball-Verband gab an, Burger jegliche Unterstützung "in der Bewältigung dieser schweren Situation zugesichert" zu haben und bat, die Privatsphäre zu respektieren.

Unfall um 5.30 Uhr

Burger dürfte kurz vor 5.30 Uhr mit ihrem Wagen nach rechts auf das Bankett abgekommen sein. Gleich darauf soll sie den Pkw nach links gesteuert haben und mit dem entgegenkommenden Auto kollidiert sein, berichtete die Landespolizeidirektion Niederösterreich in einer Aussendung. Burger erlitt Verletzungen und wurde in das Universitätsklinikum Tulln gebracht.

Burger ist Rekordtorschützin im österreichischen Nationalteam, im April 2019 ging ihre ÖFB-Karriere zu Ende. Sie ist sportliche Leiterin der Frauensektion des First Vienna FC und arbeitet außerdem für das österreichische Innenministerium.

Zunächst werde "der Ausgang des strafgerichtlichen Verfahrens abgewartet", betonte das Bundesministerium für Inneres auf Anfrage. "Nach der gerichtlichen Behandlung wird der Sachverhalt von dem hierfür im BMI zuständigen Referat dienstrechtlich geprüft und beurteilt. Dem Ausgang dieser Beurteilung zufolge erfolgen alle weiteren Schritte im Sinne des Beamtendienstrechtsgesetzes." (APA, 25.11.2022)